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Bistum Dresden Meissen
Vivos voco, mortuos plango, fulgura frango (lat.): Die Lebenden rufe ich, die Toten beklage ich, die Blitze breche ich (häufig Glockeninschrift): Die Kirchenglocken. © Pixabay
04. April 2025

Aufnahme von Glockenguss und Glockenmusik als Immaterielles Kulturerbe

Kirchen begrüßen Entscheidung

Bonn. Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben die Entscheidung begrüßt, „Glockenguss und Glockenmusik“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. „Diese Anerkennung ist auch eine Würdigung der Kirchen, denn 85 Prozent der Glocken in Deutschland sind Kirchenglocken“, betont Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. „Von ihrem Klang profitieren alle – weit über die Kirche hinaus.“

Auch die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischöfin Kirsten Fehrs, würdigt die handwerkliche Tradition: „Seit tausend Jahren werden Kirchenglocken im Lehmformverfahren aus Bronze gegossen – eine einzigartige kulturelle Leistung. Ein besonderer Dank gilt den Glockengießerinnen und Glockengießern für ihr wertvolles Handwerk.“

In Deutschland gibt es rund 90.000 Kirchenglocken, die regelmäßig läuten. Die älteste intakte Gussglocke ist die Lullusglocke der Reichsabtei Hersfeld. Während der Weltkriege gingen mehr als 80.000 Glocken verloren. Die UNESCO unterstützt seit 20 Jahren den Schutz und Erhalt lebendiger kultureller Traditionen.

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