Innovationspreis Weiterbildung
Der Freistaat Sachsen vergibt jährlich 40.000 Euro für Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung.
Ausgezeichnet werden Ideen oder Projekte, die sich deutlich von guter Praxis unterscheiden, eine öffentliche Anerkennung finden und Möglichkeiten einer Nachnutzung und Verbreitung anregen.
Die Jury trifft ihre Entscheidungen nach den Kriterien:
1. Innovativer Charakter, der sich deutlich von guter Praxis unterscheidet und als Beispiel für nachfolgende neue Entwicklungen dient
2. Zukunftsweisende thematische Aspekte
3. Verbundlösungen, die für mehrere Bereiche der Weiterbildung genutzt werden können
4. Finanzierungskonzeption; insbesondere Ideen, die nach einer Anschubfinanzierung das Projekt weitertragen können
5. Vorstellungen zur weiteren Nutzung, z. B. durch Aufzeigen von Möglichkeiten der Nachnutzung bzw. des Erzeugens einer Multiplikatorfunktion in der Weiterbildungspraxis im Freistaat Sachsen
6. Schaffung effektiver Kooperationsnetze
7. Einbeziehung von neuen Medien und Kommunikationstechniken
8. Motivation bildungsferner Bevölkerungsgruppen
Preisgeld / Prämierung
Insgesamt werden 40.000 Euro Preisgeld vergeben, die auf maximal fünf Preisträger aufgeteilt werden.