Bischof Koch begrüßt Verfassungsgerichtshofs-Urteil

Finanzhilfe-Vorschriften für Freie Schulen zügig ändern

Bischof Koch

Bischof Dr. Heiner Koch

Leipzig, 15.11.2013 (KPI): Zum heutigen Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig zur Normenkontrollklage bezüglich der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft erklärt Bischof Dr. Heiner Koch:

Mit dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs erleben wir einen wegweisenden Moment des demokratischen Rechtstaats in Sachsen. Mit Freude und Hochachtung nehme ich wahr, dass die „Hüter der Verfassung“ den Wesensgehalt der Verfassungsartikel für die Schulen in freier Trägerschaft und die Intentionen des Verfassungsgebers von 1992 in Erinnerung bringen:

In Sachsen sollen Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft gemeinsam für die Bildung der Jugend sorgen (Art. 102 Abs. 2 SächsVerf). Diese Gleichordnung hat Konsequenzen: Der Freistaat hat für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu sorgen, damit die Schulen in freier Trägerschaft diese Aufgabe auch auf gleichem Niveau wie die Schulen in öffentlicher Trägerschaft leisten können. Maßstab müssen die Kosten für den Schüler an staatlichen Schulen sein, mit denen die freien Schulen im Wettbewerb stehen.

So wird auch gesichert, dass die Eltern für ihre Kinder eine echte Wahlfreiheit zwischen Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft haben; die freien Schulen waren eine Forderung der friedlichen Revolution von 1989. Sie sorgen für Pluralität des Schulangebotes und bereichern die Bildungslandschaft. Die Kirchen in Sachsen helfen dem Staat mit ihrem großen Engagement für Schulen bei der Bildung der jungen Generation: Es gibt inzwischen 54 allgemeinbildende Schulen mit rund 8500 Schülerinnen und Schülern in evangelischer Trägerschaft und 6 Schulen mit 2400 Schülerinnen und Schülern in katholischer Trägerschaft.
Wir gehen davon aus, dass Gesetzgeber und Verwaltung die Vorschriften für die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft nunmehr zügig entsprechend den Vorgaben des Verfassungsgerichts ändern werden. Hierbei muss auf völlige Transparenz der Berechnungen geachtet werden.

+ Dr. Heiner Koch    
Bischof von Dresden-Meißen



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