„Selbst Experten haben keinen Überblick“

Caritas kritisiert das Leistungswirrwarr des neuen Pflegestärkungsgesetzes

CaritasDresden, 28.01.2015: Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen hat das „Leistungswirrwarr“ des seit dem 1. Januar geltenden Pflegestärkungsgesetzes kritisiert. Trotz Verbesserung der Leistungen für Patienten in der ambulanten Pflege seien die Angebots- und Abrechnungsmodalitäten zu kompliziert geworden, sagt Antoinette Steinhäuser, Caritas-Referentin für die ambulante Altenhilfe. „Leistungen nach Sozialgesetzbuch V oder XI, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, prozentuale Umwandlung in andere Leistungen: Da sieht keiner mehr durch“, kritisiert Steinhäuser.


Komplizierte Beratung

 

Vor allem die Mitarbeitenden in den ambulanten Pflegediensten stünden vor dem Dilemma, das neue Leistungswirrwarr alten und kranken Menschen und ihren Angehörigen erklären zu müssen. Antoinette Steinhäuser: „Die Beratung wird so kompliziert, dass selbst Experten der ambulanten Pflege allmählich keinen Überblick mehr haben.“

Der Grundgedanke, Leistungen der Pflegeversicherung zu verbessern und noch stärker auf die Bedürfnisse und Bedarfe der Menschen auszurichten, sei jedoch richtig, so Steinhäuser. Außerdem werde mit der neuen Finanzierungsgrundlage die Pflegeversicherung gestärkt. Die Caritas will sich dafür einsetzen, dass mit dem 2. Pflegestärkungsgesetzes die Angebots-, Ab- und Anrechnungsmodalitäten wieder vereinfacht werden. Das Gesetz soll nach Angaben der Bundesregierung  noch in dieser Wahlperiode kommen.

 

as



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