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Bistum Dresden Meissen
19. Oktober 2020

Wahltag

Katholiken wählen im November Ortskirchenräte und Kirchenvorstände

Kirchliche Gremien gestalten Gemeindeleben und übernehmen Leitungsaufgaben

Dresden. Gleich zwei Wahlen stehen für die Katholiken im Bistum Dresden-Meißen in einem Monat am Wochenende des 14./15. November an – mancherorts am 21./22. November. In allen Pfarreien des Bistums wählen dann die Gemeindemitglieder sowohl die Ortskirchenräte als auch die Kirchenvorstände der Pfarreien neu.

In beiden Gremien können die Gläubigen das Leben der Kirche vor Ort aktiv mitgestalten. Während die Ortskirchenräte gemeinsam mit dem Pfarrer das kirchliche Glaubenslebens vor Ort planen und gestalten, sind die Kirchenvorstände gemeinsam mit dem Pfarrer für die Vermögensverwaltung und weitere Leitungsaufgaben der Pfarrei verantwortlich.

Stichwort: Ortskirchenrat und Pfarreirat

Die meisten Pfarreien bestehen aus mehreren Ortsgemeinden. So setzt sich beispielsweise die Chemnitzer Pfarrei Heilige Mutter Teresa aus den vier einzelnen Ortsgemeinden St. Johannes Nepomuk, St. Antonius, St. Franziskus und St. Joseph zusammen. Die Ortskirchenräte werden für die Dauer von vier Jahren gewählt und sind für die einzelnen Gemeinden zuständig.

Neben dem Pfarrer oder seiner Vertretung gehören dem Ortskirchenrat drei bis zehn gewählte Mitglieder, abhängig von der Größe der Gemeinde, an. Die Ortskirchenräte werden von der Gemeinde vor Ort gewählt. Weitere Personen können berufen werden. Der Ortskirchenrat bespricht Themen, die vor Ort Bedeutung besitzen, und sorgt für die Umsetzung. Das Gremium trifft sich mindestens zwei Mal im Jahr, um sich auszutauschen und konkrete Vorhaben zu planen. Kandidaten müssen 16 Jahre oder älter sein. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind.

Nachdem die Ortskirchenräte gewählt sind, entscheiden deren Mitglieder, welche Vertreterinnen und Vertreter sie in den Pfarreirat delegieren. Dort kommen außer den entsandten Ortskirchenratsmitgliedern auch weitere berufene Mitglieder sowie das hauptamtliche Pastoralteam zusammen.

Aufgabe dieses Gremiums ist es, die Aktivitäten der gesamten Pfarrei und die Bedürfnisse der einzelnen Ortsgemeinden und kirchlichen Orte im Blick zu haben, die verschiedenen Akteure zu vernetzen und zu überlegen, wo die Pfarrei die Schwerpunkte ihrer inhaltlichen Arbeit setzt. Auch die gesellschaftlichen Themen sollen hier im Blick behalten werden. Der Pfarreirat trifft sich in größeren Abständen – mindestens zwei Mal im Jahr – um sich auszutauschen und konkrete Vorhaben auf Pfarreiebene zu planen. In Pfarreien, in denen es keine Ortskirchenräte gibt, wird der Pfarreirat direkt gewählt.

Stichwort: Kirchenvorstände

Zu den wichtigsten Aufgaben der künftigen Kirchenvorstände zählen die Vermögensverwaltung – also die Mitverantwortung für den Haushalt, das Vermögen und die Immobilien einer Pfarrei – sowie allgemeine Leitungsaufgaben. So fällt der Kirchenvorstand Entscheidungen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und zum pfarrlichen Vermögen, stellt jährlich einen Wirtschaftsplan nach kaufmännischen Grundsätzen auf und überwacht die Buchführung. Dadurch sollen die Pfarrer entlastet werden und gleichzeitig mehr Zeit für die Seelsorge und pastorale Arbeit haben. Der Pfarrer übernimmt den Vorsitz des Kirchenvorstands. Er besteht aus drei bis vier gewählten Mitgliedern sowie weiteren berufenen Mitgliedern. Die genaue Anzahl hängt von der Größe der Pfarrei ab. Kandidaten müssen mindestens 18 Jahre alt sein, wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 16 Jahren.

Den Grundstein für die rechtliche Neuordnung legt das neue „Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“, das in den vergangenen Jahren erarbeitet wurde und die Zustimmung der Staatsregierungen Sachsens und Thüringens erhalten hat. Die Amtszeit der Mitglieder des Kirchenvorstands beträgt in der Regel fünf Jahre. Zum 1. April 2021 werden die Kirchenvorstände ihre Arbeit aufnehmen. Sie lösen dann die bisherigen „Kirchenräte“ ab.

MB

 

Mehr Informationen zur Arbeit, Zusammensetzung und Wahl von Ortskirchenrat und Kirchenvorstand:

www.bistum-dresden-meissen.de/gut-informiert