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Bistum Dresden Meissen
Auszug Nuntius Pacelli von Domstift in den Dom, 1921 © Archiv Bistum Dresden-Meißen

Geschichte der Wiedererrichtung des Bistums

Der Frieden von Posen (1806) hatte die bürgerliche Gleichstellung der Katholiken in ganz Sachsen formal festgeschrieben. Dennoch war die Rechtsstellung der katholischen Kirche in den sächsischen Erblanden, der sächsischen Oberlausitz und den ostthüringischen Staaten jeweils unterschiedlich.

Seit dieser Zeit  gab es immer wieder Überlegungen, die unterschiedlichen kirchlichen Jurisdiktionsbezirke zu einem Landesbistum zusammenzuführen. Diese Pläne scheiterten jedoch allesamt im Anfangsstadium. Stattdessen gab es in der Leitung der beiden sächsischen Jurisdiktionsbezirke seit 1831 (mit Ausnahme der Jahre 1841 bis 1845) eine Personalunion.

Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse

Nach den politischen Umwälzungen 1918/19 infolge des Ersten Weltkriegs und der Abdankung des letzten sächsischen Königs Friedrich August III. waren nicht nur die Voraussetzungen, sondern auch die dringende Notwendigkeit für eine Neuordnung der kirchlichen Verhältnisse gegeben. Diese Strukturreform betraf nicht nur die katholische Kirche: Nach dem Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments erhielt die evangelisch-lutherische Kirche in Sachsen 1922 eine überarbeitete Verfassung, die bereits vorhandene synodale Elemente verstärkte. Der leitende Geistliche, der bislang den Titel eines Oberhofpredigers getragen hatte, bekam nun die Amtsbezeichnung „Landesbischof“.

Der Name „Bistum Meißen“ wurde gewählt in Anknüpfung an das in der Reformation untergangene mittelalterliche Bistum, obwohl Nachfolgeeinrichtungen des letzteren, beispielsweise das Hochstift Meißen, als Körperschaft öffentlichen Rechts weiterhin bestanden – und bestehen. Die Wiedererrichtung des Bistums geschah dabei nicht ohne Schwierigkeiten – was nicht nur die bescheidene finanzielle Ausstattung betraf.

120702 frontBautzen wird Bischofssitz

Bischofssitz wurde Bautzen, weil dort mit dem Kollegiatskapitel St. Petri (ab 1921 Kathedralkapitel) die nötige Infrastruktur für den Aufbau einer Bistumsverwaltung vorhanden war. Die Exemtion des Bistums Meißen, das heißt seine direkte Unterstellung unter den Papst, bedeutete die Fortführung des Status, den die Diözese im späten Mittelalter hatte.

Von Beginn an stand die Wiedererrichtung des Bistums Meißen im Zeichen starker Spannungen zwischen sorbischen und deutschen Katholiken, die von nationalistischen Bewegungen aufgeheizt wurden. Diese Spannungen milderten sich erst im Laufe einiger Jahrzehnte. Als bewusster Schritt zu einem eigenen Profil kann – neben anderem – die 1922 erfolgte Schließung des Wendischen Seminars in Prag verstanden werden, wo seit dem 18. Jahrhundert Priester für die Lausitz ausgebildet worden waren. An dessen Stelle trat 1927 das neugegründete Diözesan-Priesterseminar in Schmochtitz. Der Wegfall äußerer Beschränkungen, etwa bei der Niederlassung von Ordensgemeinschaften, führte trotz schwieriger Rahmenbedingungen in den Jahren von 1921 bis 1933 zu einem Aufblühen kirchlichen Lebens.

Nach 1945: katholische Vertriebene finden Heimat im Bistum

Die Aufnahme und Integration von vertriebenen Katholiken aus den deutschen Ostgebieten nach 1945 konnte – stärker als in anderen Teilen der SBZ/DDR – an die vorhandene kirchliche Infrastruktur anknüpfen. Die gewahrte territoriale Integrität des Bistums (bis auf vier Pfarreien, die nach dem Zweiten Weltkrieg an Polen fielen), die gemeinsame Erfahrung von zwei Diktaturen sowie Impulse zur kirchlichen Erneuerung wie die „Meißener Synode“ führen zu einem Zusammenwachsen von Katholiken unterschiedlicher Herkunft und zu einer „Bistumsidentität“.

Die seit der Wiedererrichtung avisierte Verlegung des Bischofssitzes nach Dresden und die Umbenennung in „Bistum Dresden-Meißen“ wurden schließlich 1980 realisiert. Im Zuge der Neuordnung der Bistumsgrenzen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurde das Bistum Dresden-Meißen schließlich 1994 dem Erzbistum Berlin als Suffraganbistum zugeordnet.

GP