Förderung pastoraler Projekte im Bistum Dresden-Meißen
Vergaberichtlinie II berücksichtigt Sondersituationen
Auch und gerade in Sondersituationen wie der derzeitigen Corona-Pandemie will das Bistum Dresden-Meißen Aktivitäten zur Absicherung des pastoralen Lebens, zur spirituellen Vertiefung oder der religiösen Praxis in Pfarreien und an kirchlichen Orten ermöglichen. Dazu wurde eine Ergänzung der Vergaberichtlinie zur Förderung pastoraler Projekte, die Vergaberichtlinie II, veröffentlicht.
"In diesen Wochen spüren viele, wie sehr unser kirchliches Leben von persönlichen Begegnungen getragen werden, die nicht mehr so selbstverständlich möglich sind. Gemeinden und kirchliche Orte entwickeln zurzeit mit Hochdruck neue Formate und digitale Kommunikationsformen, um mit den Menschen in Kontakt zu bleiben.
Die mit diesen Projekten verbundenen Mehrkosten sollen durch die Vergaberichtlinie II abgefedert werden", so Silke Meemken, Leiterin der Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung, in einem Brief an die Verantwortlichen in den Pfarreien und Gremien.
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