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Bistum Dresden Meissen
30. November 2020

Aktuelle Regelung für Gottesdienste angesichts der Corona-Pandemie

Neue Dienstanweisung für das Bistum Dresden-Meißen, gültig ab 1. Dezember 2020

Nachdem er sich bereits am vergangenen Wochenende, 1. Advent, mit einem Hirtenwort zum Umgang mit der Pandemie und der Rolle des Virus in unserem Leben geäußert hat, erlässt Bischof Heinrich Timmerevers eine ab morgen, 1. Dezember, geltende neue Dienstanweisung. "Mit Verschärfungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus werden wir weiterhin auf die Probe gestellt: Gelingt es uns bei alldem, unsere Hoffnung zu bewahren?", fragt der Bischof.

Weiter heißt es: "Gottesdienste genießen als wesentlicher Bestandteil der Religionsausübung im derzeitigen Lockdown große Privilegien. Jedoch muss ich im Moment fragen: Nehmen wir unsere Verantwortung im Umgang mit dem Infektionsschutz ausreichend ernst? Ermutigen wir die Menschen, auch vor und nach den Begegnungen zur Religionsausübung auf – die so geliebten und wichtigen – Kontakte zu verzichten?"

Zu den für das Bistum Dresden-Meißen erlassenen erweiterten Regelungen gehört unter anderem, dass Gottesdienste unter strengster Beachtung der Infektionsschutzregeln weiterhin stattfinden können. Allerdings gibt es für die Feier der Liturgie manche Einschränkungen, die ab Inzidenz 50 und was ab Inzidenz 200 in besonderer Weise zu beachten sind (aktualisiertes Infektionsschutzkonzept).

Ebenso enthält die Dienstanweisung Hinweise zum Religionsunterricht, zur Seelsorge in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, zur Einzelseelsorge sowie zu gemeindlichen Veranstaltungen.

"Als eine Idee gebe ich Ihnen die ökumenische Planung aus Leipzig mit, die unter dem Titel „#achtzehn8 – Leipzig singt Stille Nacht“ läuft", so Bischof Heinrich.

Der gesamte Text der Dienstanweisung