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Bistum Dresden Meissen
19. April 2021

Hearing zu Zukunftsplanungen: Ersatzneubau mit Ordinariats-Einzug?

Bistum lädt am 21. April zum Online-Informationsabend zum Dresdner Propst-Beier-Haus

Dresden. Zu einem öffentlichen Hearing lädt das Bistum Dresden-Meißen am kommenden Mittwoch, 21. April, ab 18 Uhr ein. Über die Videokonferenz-Plattform Zoom können sich Vertreterinnen und Vertreter kirchlicher Gremien und Wirkungsfelder über den angedachten Abriss des sanierungsbedürftigen kirchlichen Propst-Beier-Hauses in der Schweriner Straße 27 in Dresden sowie den an gleicher Stelle geplanten Neubau informieren. Anschließend besteht für die über Zoom angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit zum Meinungsaustausch.

Die Bistumsleitung um Bischof Heinrich Timmerevers und Generalvikar Andreas Kutschke wird sich den Fragen stellen und über Anregungen, Ideen und Kritik informieren. Um den Diskussionsabend einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird die Veranstaltung auf dem YouTube-Kanal des Bistums live übertragen und zudem über die Bistumshomepage abrufbar sein. Bis zu drei Stunden Zeit sind für das Hearing eingeplant, bei dem sich die Teilnehmenden ein Bild über die unterschiedlichen Planungsansätze verschaffen können.

Propst-Beier-Haus als neuer Ordinariatssitz?

Planungen sehen vor, auf dem zentrumsnah gelegenen kircheneigenen Grundstück auf der Schweriner Straße 27 in Dresden einen Nachfolgebau des bisherigen, baufälligen Propst-Beier-Hauses zu errichten. Zuletzt hatten in diesem Gebäude unter anderem die Dresdner Caritas und die Liga-Bank ihren Sitz. Über die Mittelfreigabe für den Neubau entscheidet der Vermögensverwaltungsrat des Bistums, der ebenfalls an dem Hearing teilnehmen wird.

In einem Teil des Gebäudes könnte das Bischöfliche Ordinariat mit Büros, Registratur und einem Veranstaltungsbereich Platz finden. Ein weiterer, nahezu gleich großer Teil des Gebäudes würde als Büroeinheiten und Wohnungen vermietet werden. Daneben soll das Haus eine Kapelle für Gottesdienste und zum Gebet erhalten.

Sanierungsbedürftiger Verwaltungssitz am Käthe-Kollwitz-Ufer

Das derzeitige Bischöfliche Ordinariat am Käthe-Kollwitz-Ufer 84 in Dresden stammt aus dem Jahr 1978. Das Gebäude weist deutliche Defizite und einen spürbaren Sanierungsstau auf. Modernisierungen sind vor allem mit Blick auf Barrierefreiheit, auf die ökologische Bilanz des Hauses inklusive Wärmedämmung und Sonnenschutz sowie mit Blick auf die begrenzte Bürofläche nötig. Bereits heute sind Diensträume einzelner Verwaltungsbereiche neben dem Hauptgebäude in zwei nahegelegenen Häusern untergebracht. Es herrscht Mangel an Besprechungs- und Büroräumen. Der Zuschnitt des Hauses wird den in den letzten Jahrzehnten in vielen Bereichen gestiegenen Aufgaben einer kirchlichen Verwaltung kaum noch gerecht.

Sanierungskosten in Millionenhöhe müssten in den jahrzehntealten, weißgetünchten Backsteinbau fließen. Summen, die auch den Umzug in einen kirchlichen Neubau bedenkenswert erscheinen lassen, zumal die Umgebungsbebauung des derzeitigen Verwaltungssitzes keine Möglichkeiten zu Erweiterungen zulässt. Für die Bauphase müsste daneben eine aufwendige Übergangslösung gefunden werden.

Planungen zum neuen Propst-Beier-Haus

Um sich ein konkretes Bild über eine mögliche Gebäudegestaltung des künftigen Propst-Beier-Hauses zu verschaffen, wurden vier Architekturbüros mit Gestaltungsentwürfen beauftragt. Der Siegerentwurf stammt vom Dresdner Büro O+M Architekten. Die Jury bestand aus dem Leiter des Stadtplanungsamtes, dem Chef der Gestaltungskommission der Stadt Dresden, einem freien Architekten, Bischof Timmerevers und dem Diözesanökonomen.

Die Neubau-Planungen sehen ein in vielerlei Hinsicht nachhaltiges Gebäude vor. Neben der Berücksichtigung von ökologischen Aspekten bei Materialauswahl und Energieverbrauch wurden bereits während der ersten Planungsphase Nutzungsszenarien auch für veränderte oder möglicherweise reduzierte kirchliche Bedarfe vorgesehen.

MB

Hinweis für Journalisten:

Das Hearing zum Propst-Beier-Haus ist nicht als Pressekonferenz vorgesehen. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen im Nachgang der Veranstaltung allerdings gerne zur Verfügung. Wir stellen Ihnen auf Wunsch auch den direkten Zugang zur Zoom-Konferenz zur Verfügung. Bitte melden Sie Ihren Teilnahmewunsch in diesem Fall bis spätestens Mittwoch, 21. April, 12 Uhr über presse@bddmei.de an. Herzlichen Dank!