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Bistum Dresden Meissen
17. Mai 2021

Bauprojekt: Propst-Beier-Haus entsteht neu

Bischöfliches Ordinariat rückt in zentrale Dresdner Lage

Das baufällige kirchliche Propst-Beier-Haus in zentraler Dresdner Lage (auf der Schweriner Straße 27) soll in den kommenden Jahren durch einen Neubau ersetzt werden. Im Hauptteil des Gebäudes wird das Bischöfliche Ordinariat seinen Platz finden. Knapp ein Drittel des Neubaus soll zudem als Büro- und Wohnfläche vermietet werden. 

Für das Bauprojekt ist ein Investitionsbudget von rund 42 Millionen Euro genehmigt. Das Bauprojekt wird aus Eigenmitteln des Bistums finanziert und könnte – sofern die notwendigen Baukapazitäten gesichert werden können –  bis Ende 2023 realisiert werden. Der Entscheidung ging ein mehrjähriger Planungsprozess voraus; am 23. April 2021 hat der Vermögensverwaltungsrat des Bistums den Plänen seine Zustimmung erteilt. 

Mitschnitt: Informationsabend zum Dresdner Propst-Beier-Haus: 

Das Bischöfliche Ordinariat - also die Verwaltungszentrale des Bistums - hat ihren Sitz bislang am Dresdner Käthe-Kollwitz-Ufer 84. Das dortige, etwa 40 Jahre alte Gebäude weist ebenfalls hohen Sanierungsbedarf auf. Es ist nicht barrierefrei. Fehlende Isolierungen verursachen im Winter enorme Heizkosten und sorgen im Sommer für arbeitsunfreundliche Temperaturen in den Büros. Das Rohrleitungssystem des Hauses ist marode. Zudem gab es Wassereinbrüche an Dach und Keller. Die Nutzung des hauseigenen Parkplatzes wurde durch die Stadt zum Jahresende 2021 gekündigt. Eine bauliche Erneuerung und notwendige Vergrößerung des Verwaltungssitzes am gleichen Standort ist durch die dort geltenden Bauauflagen nicht möglich.

Das neue Propst-Beier-Haus in zentraler Dresdner Lage ist als ressourcenschonendes und nachhaltiges Gebäude geplant. Die genutzte Fläche der bischöflichen Verwaltung kann flexibel angepasst und im Bedarfsfall zukünftig verkleinert werden. Neben den Büros für die Mitarbeiterschaft sind Parkplätze, Fahrradstellplätze, Veranstaltungsräume, eine Registratur, eine Kapelle und ein kleiner Garten vorgesehen. Bei seiner Beschlussfassung hat der Diözesanvermögensverwaltungsrat ausdrücklich betont, dass auch im zu vermietenden Teil des Neubaus der kirchliche beziehungsweise soziale Charakter des Hauses zum Ausdruck kommen soll.

An dieser Stelle wollen wir Sie fortlaufend über den Stand der Planungen und zukünftigen Baumaßnahmen informieren.

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