Kommunionhelfer*innen
Aus- und Weiterbildungsangebote
Kommunionhelfer*innen sind Laien, die als außerordentliche Spender der heiligen Kommunion eingesetzt werden. Sie wirken in erster Linie in der heiligen Messe mit, wo sie Brot und Wein - Leib und Blut Christi - an die Gläubigen austeilen. Um den Dienst an den verschiedenen Gottesdienstorten in einer Pfarrei/Verantwortungsgemeinschaft ausüben zu können, benötigt man eine bischöfliche Beauftragung. Diese wird in der Regel nach der Teilnahme an einem Ausbildungskurs für neue Kommunionhelfer*innen ausgestellt. Die Beauftragung berechtigt Kommunionhelfer*innen auch zur Spendung der Kranken- und Hauskommunion, zur Spendung des Blasiussegens, zum Auflegen der Asche am Aschermittwoch, zur Aussetzung des Allerheiligsten (z. B. bei Eucharistischen Andachten - ohne Erteilung des sakramentalen Segens).
Informationen zur Ausbildung und zur Anmeldung finden Sie unten.
Laut der geltenden Ordnung wird die Beauftragung für 4 Jahre ausgestellt. Sie kann in der Regel bis zum 75. Lebensjahr verlängert werden. Eine der Voraussetzungen für die Verlängerung ist die Teilnahme an einem Weiterbildungsangebot für die liturgischen Dienste (Liturgietag oder Besinnungswochenende) innerhalb des Beauftragungszeitraums, die vom Bistum angeboten werden. Die Teilnahme an Einkehrtagen (z. B. in der Gemeinde), die Teilnahme an Exerzitien (im Alltag) oder einer Veranstaltung mit spirituellem Charakter wird auch anerkannt.
Informationen zu den Besinnungstagen finden Sie HIER
Informationen zu den Liturgietagen finden Sie HIER
Ausbildung neuer Kommunionhelfer*innen
Der Ausbildungskurs findet alle zwei Jahre statt. Er umfasst ein Wochenende (Samstagvormittag bis Sonntagmittag) im Bildungsgut Schmochtitz Sankt Benno. Inhalte sind Eucharistieverständnis, Ablauf und Inhalt der Hl. Messe, praktische Einführung in den Kommunionhelferdienst, Grundlagen der Krankenkommunion, praktische Übungen und spirituelle Impulse. Nach Abschluss des Kurses werden die Urkunden ausgestellt und an das jeweilige Pfarrbüro übersandt.
Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt durch den zuständigen Ortspfarrer. In der Regel sollten die Auszubildenden das 25. Lebensjahr vollendet haben. Das dazu notwendige Anmeldeformular sowie die Ordnung über den Dienst vom Kommunionhelfer:innen im Bistum Dresden-Meißen finden Sie unten im Downloadbereich.
Bitte senden Sie die Anmeldungen per Mail an: pastoral@bddmei.de
Bistum Dresden-Meißen
Hauptabteilung Pastoral und Verkündigung
Käthe-Kollwitz-Ufer 84
01309 Dresden
Nächste Kurstermine:
15.-16.03.2025 in Schmochtitz

Kontakt
Inger Lietz
Referentin für liturgische Dienste, Ökumene und pastorale Kirchenentwicklung
0351 31563-312
inger.lietz@bddmei.de

Kontakt
Pfarrer Dr. Stephan George
Liturgiereferent / Katechumenatsbeauftragter
0341 86267703
stephan.george@bddmei.de

Sekretariat
+49 (0)351 31 563-308
katrin.crell@bddmei.de
Adresse
Käthe-Kollwitz-Ufer 84
01309 Dresden
Kontakt
liturgie@bddmei.de