Küster*innen
Küster*innen (von lat. custos „Hüter, Wächter“) sind verantwortlich für die Vorbereitung des Kirchenraums und der Sakristei für den Gottesdienst. Sie bereiten Gottesdienste vor bzw. nach, leisten Dienste in der Liturgie und betreuen die Sakristei. Zu den Aufgaben gehören z. B. das Öffnen und Schließen der Kirche, das Anzünden der Kerzen, das Vorbereiten der Liedtafeln, das Läuten der Glocken sowie die Vorbereitung der liturgischen Gefäße und Geräte sowie der liturgischen Bücher, die Sorge für den Kirchenschmuck, die Paramente und die liturgischen Gewänder, örtlich auch die Einteilung oder Betreuung der Ministrant*innen. Mit dem Küsterdienst sind gelegentlich auch die Übernahme von handwerklichen oder technischen Aufgaben (z. B. Hausmeisterdienste, technische oder handwerkliche Tätigkeiten) und oftmals die Ausübung anderer liturgischer Dienste verbunden. Andere Bezeichnungen für den Küsterdienst sind Kirchendiener, Sakristan, Kirchner, Kirchwart oder Mesner. Im Bistum Dresden-Meißen wird der Dienst in der Regel ehrenamtlich ausgeübt. Es gibt jedoch auch einige hauptamtliche Küster*innen.
Die Einführung in den Küsterdienst erfolgt in der Pfarrei vor Ort.
Bei den Liturgietagen wird zudem ein Workshop "Küsterdienst" angeboten. Im Mittelpunkt stehen der Austausch von Erfahrungen und die Vermittlung hilfreicher Hinweise für die Praxis. Informationen dazu finden Sie unter der Kategorie „Liturgietage“.

Kontakt
Inger Lietz
Referentin für liturgische Dienste, Ökumene und pastorale Kirchenentwicklung
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