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Bistum Dresden Meissen
Der Freistaat Thüringen hat Gottesdienste mit bis zu 30 Teilnehmenden unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen wieder zugelassen. Im Bild: die St. Elisabeth-Kirche in Gera.
23. April 2020

Gottesdienste in Thüringen ab sofort mit bis zu 30 Teilnehmenden möglich

Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel liegt die mögliche Teilnehmerzahl bei 50 Personen

Erfurt/Dresden. In Thüringen sind seit heute, 23. April, wieder Gottesdienstfeiern mit bis zu 30 Teilnehmenden - inklusive Priester, Ministranten, Lektor, etc. – möglich, sofern die notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wie die Thüringer Landesregierung gestern kurzfristig bekanntgab. Diese Maßnahmen sind in einem Schutzkonzept zu verankern. Freiluftgottesdienste sind mit bis zu 50 Personen möglich.

Neben den Bestimmungen für den Gottesdienst, die das Bistum selbst festlegt, sind in Thüringen folgende Maßnahmen staatlicherseits verfügt:

  • Einhaltung eines Mindestabstandes von minimal 1,5 m zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören
  • Ausschluss von Teilnehmer mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung
  • Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungssymptomen
  • Ausstattung des Veranstaltungsortes mit ausreichenden Möglichkeiten zur guten Belüftung
  • Aktive und geeignete Information der Teilnehmer über allgemeine Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten sowie Husten- und Niesetikette, durch den Veranstalter und Hinwirken auf deren Einhaltung
  • Beachtung der weiteren Hygienevorschriften entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
  • Reduzierung von Kontakten und Vermeidung von Schmierinfektionen über Vehikel und Gegenstände
  • Verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime

Diese Punkte sind der aktuellen Thüringer Eindämmungsmaßnahmenverordnung entnommen (https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Dateien/COVID-19/3._ThuerSARS-CoV-2-EindmassnVO.pdf) und müssen sich im Schutzkonzept wiederfinden.

Die Thüringer Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen wurden dazu angehalten, die Infektionsschutz-Maßnahmen aus der bischöflichen Dienstanweisung vom 20. April zu übernehmen, die ursprünglich nur für Sachsen formuliert waren (hier klicken...). Auch die Überlegungen zur Regulierung der Teilnehmerzahl sind analog anzuwenden – allerdings auf 30 Teilnehmende bezogen. Daher ist eine Anmeldung im jeweiligen Pfarrbüro notwendig.

Damit gelten nun im gesamten Bistum Dresden-Meißen einheitliche Gottesdienst-Regelungen, von der unterschiedlichen Teilnehmerzahl 15 in Sachsen und 30 in Thüringen abgesehen.