Menü
Bistum Dresden Meissen
Baumaßnahmen sind immer eine Herausforderung. Eine neue kirchliche Bauordnung liefert den Rahmen dazu. © Photo by Daniel McCullough on Unsplash
04. Dezember 2019

Konzentration auf das Wesentliche und das Subsidiaritätsprinzip stärken

Kay Gräbert, Leiter des Referats Liegenschaften und Bau, über die neue Bauordnung des Bistums

Anfang November trat in unserer Diözese eine neue Bauordnung in Kraft. Darin werden die Baumaßnahmen des Bistums Dresden-Meißen, seiner Pfarreien und deren Einrichtungen geregelt. Warum die bisherige Ordnung aus dem Jahr 2015 überarbeitet wurde, darüber haben wir mit Kay Gräbert, Leiter des Referats Liegenschaften und Bau des Bischöflichen Ordinariats, gesprochen.

Herr Gräbert, nur vier Jahre nach der letzten Bauordnung wurde vor kurzem eine neue Regelung in Kraft gesetzt. Warum war diese neue Bauordnung nötig?

Kay Gräbert. Foto: Michael BaudischDie Anwendung der zuletzt gültigen Bauordnung aus dem Jahr 2015 stieß in der Praxis immer wieder an ihre Grenzen. Das betraf zum Beispiel einfache Fragen wie die Anhebung der Betrags- und Bagatellgrenzen im Zuge der normalen Inflation. Aber auch Aspekte wie das Thema Nachhaltigkeit sollten stärker berücksichtigt werden. Vor allem ging es uns aber darum, die Konzentration auf das Wesentliche und das Subsidiaritätsprinzip zu stärken. Und zu guter Letzt sollte die Bauordnung nach Möglichkeit gern auch kürzer werden, was uns mit einer Reduzierung des Textes von 14 auf 10 Seiten zumindest einigermaßen gelungen ist.

Was hat sich in der neuen Bauordnung konkret geändert?

Neu ist, dass das sogenannte „Bedarfsanzeigeverfahren“ für Vorhaben, die vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden, entfallen kann. Bislang war dieses Verfahren dem eigentlichen Genehmigungsprozess vorgeschaltet. Diese Projekte werden künftig aus dem starren Kalender-Korsett – Bedarfsanzeige im Februar, Planungsgenehmigung im April, Bauantrag im Juli, Entscheidung im November – befreit. Neu sind außerdem Hinweise zur Wartung der Glocken, zum Urheberrecht und zu den Bauzuschüssen des Bonifatiuswerks. Die meisten Änderungen finden sich dann in den Detailfragen.

Auf welche Erleichterungen können sich unsere Pfarreien dabei einstellen?

Folgende Themen seien bespielhaft genannt: Die Gebäudebegehungen müssen nun nur noch alle fünf statt bisher alle zwei Jahre erfolgen. Die Eigenkompetenz für Bauvorhaben wurde von 10.000 auf 25.000 Euro angehoben. Kostenberechnungen nach DIN sind nur noch für Bauvorhaben erforderlich, die teurer als 50.000 Euro sind. Die vom Bistum erarbeiteten Musterverträge sind – statt bisher bereits für Auftragsvolumina ab 1.000 Euro – künftig erst ab 15.000 Euro einzusetzen. Die Verträge bedürfen auch erst ab einem Volumen von 15.000 Euro der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Vorher lag diese Grenze bei 10.000 Euro. Und: Mindestens drei Angebote müssen nur noch für Aufträge eingeholt werden, die 5.000 Euro übersteigen. Früher war das bereits ab 1.000 Euro nötig.

Also alles einfacher in Zukunft?

Nicht verhehlen möchte ich, dass einige Maßgaben auch strenger geworden sind. Zu nennen wäre hier beispielsweise, dass Projekte in der Regel nicht mehr genehmigungsfähig sind, wenn vorher abgeschlossene Bauvorhaben nicht abgerechnet wurden oder die vorgeschriebenen Gebäudebegehungen nicht erfolgten. Das gleiche gilt, wenn die Bauvorhaben nicht in Übereinstimmung mit dem Pastoral- und dem Liegenschaftskonzept zu bringen sind.

Im Bistum Würzburg gibt es ein dreijähriges Bau-Moratorium. Ist das bei uns auch zu erwarten?

Nein, sicher nicht. Unser Bischof hatte bereits mit der Bauordnung aus dem Jahr 2015, mit der Flächenrichtlinie sowie den Festlegungen bezüglich der Schlüsselzuweisungen schon vor Jahren die Weichen Richtung Langfristigkeit gestellt. Die Pfarreien und das Bistum unternehmen seither große Anstrengungen, alle größeren Bauvorhaben in einen langfristigen Kontext zu stellen. Auch werden die Pfarreien über den Immobilien-Schlüsselzuweisungsbetrag so unterstützt, dass die Instandhaltungslast für die langfristig benötigten Gebäude bereits zu 75 Prozent gedeckt wird.

Wo erwarten Sie die größten Herausforderungen für die Pfarreien?

Die Erarbeitung der Standort- und Liegenschaftskonzepte ist durchaus anspruchsvoll und anstrengend. Bei aller Unterstützung bleibt die meiste Arbeit doch bei den Pfarrern und einigen Gremienmitgliedern hängen. Die einzelnen Bestands-Immobilien nach verschiedenen Kriterien zu bewerten und dann einen an den pastoralen Leitlinien orientierten Liegenschaftsentwicklungsplan aufzustellen, ist eine Aufgabe, die fachlich, aber auch kommunikativ stark herausfordert. Diese Pläne bieten dann aber die Gewähr, dass effektiv investiert wird.

Es lohnt sich für Gremienmitglieder durchaus, die Bauordnung einmal zu lesen, soweit nicht schon längst geschehen. Wir hatten ja im Vorfeld um Rückmeldung zu den Entwürfen gebeten und diese auch erhalten. Die zehn Seiten sind zwar keine vergnügungssteuerpflichtige Lektüre, können jedoch so manche Unklarheit beseitigen und befähigen, die Pfarrer wirksam in den Herausforderungen zu unterstützen, die eine Baumaßnahme immer bedeutet.

MB

Downloads

2019 Heft 10 KA 114-126.pdf
Die neue Bauordnung im Kirchlichen Amtsblatt können Sie hier auf Seite 205 bis 217 nachlesen.