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Bistum Dresden Meissen
Hier wäre normalerweise mehr als genug Platz, um Abstände einzuhalten: die Dresdner Kathedrale. © Michael Baudisch
17. April 2020

Neue Corona-Schutzverordnung: Bischof dankt für erste Erleichterung bei der Feier der Gottesdienste

"Signal, dass die Lage der Gläubigen verbessert wird"

Dresden, 17.04.2020. Ab 20. April 2020 sollen in Sachsen Gottesdienste mit bis zu 15 Besuchern erlaubt sein. Zur Bekanntgabe der neuen Corona-Schutzverordnung erklärt Bischof Heinrich Timmerevers:

„Die Beschlüsse der sächsischen Staatsregierung zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise haben wir aufmerksam verfolgt. Wir sind für die ersten Anzeichen dahingehend dankbar, dass kleine Schritte zur Verbesserung des kirchlichen Lebens gegangen werden können. Die behutsamen Erleichterungen sehen wir als Signal, dass auch die Lage der Gläubigen verbessert wird. Religionsausübung und Infektionsschutz werden trotz der gegenwärtigen Bedingungen zunehmend in Einklang miteinander gebracht werden.

Über Wochen – insbesondere über die Kar- und Ostertage hinweg – haben wir als katholisches Bistum Dresden-Meißen die harten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vollumfänglich mitgetragen in dem Bewusstsein, dass diese Beschränkungen dem großen Ziel dienen, Leben zu schützen und gemeinsam eine weitere Ausbreitung der Corona-Erkrankung zu verhindern. Es ist der Disziplin der Bevölkerung zu verdanken, dass diese Schritte nun möglich sind.“

Bischof Heinrich Timmerevers