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Bistum Dresden Meissen
28. Januar 2021

Neue Dienstanweisung des Bischofs zum Corona-Schutz

Gültig ab 28./29. Januar 2021

Dresden. Aufgrund der aktualisierten Corona-Schutzverordnungen seitens der Länder hat
Bischof Heinrich Timmerevers für das Bistum Dresden-Meißen die bestehenden Regelungen vom 12. Dezember 2020 erneut verlängert und in einigen Punkten verschärft. So müssen im Freistaat Sachsen ab heute, 28. Januar 2021, in allen Gottesdiensten und weiteren Zusammenkünften zur Religionsausübung medizinische Mund-Nase-Bedeckungen (OP-, FFP2- oder KN95-Masken) getragen werden.

Für den Freistaat Thüringen wurden die Schutzmaßnahmen über die angekündigten
Einschränkungen hinaus nochmals erhöht:

  • Die lokalen, Inzidenz-basierten (vgl. https://corona.rki.de/) Einschränkungen für Versammlungen werden nun auch explizit auf die Kirchen angewendet und nochmals verschärft: Inzidenz >200 – max. 25 TN, >300 – max. 10 TN.
  • Das Landesverwaltungsamt als obere Gesundheitsbehörde nach § 6 c der 3.
    ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO hat auf Grundlage des ,,Infektionsschutzkonzepts für öffentliche Gottesdienste" am 29. Januar 2021 die allgemeine Erlaubnis für Gottesdienste im thüringischen Teil des Bistums Dresden-Meißen erteilt.


Die Erweiterung der Dienstanweisung gilt ab Donnerstag, 28. Januar 2021.

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