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Bistum Dresden Meissen

Aufarbeitung

Aufarbeitung soll vergangenes Unrecht aufdecken und anerkennen. Sie kann auf persönlicher, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene stattfinden. Aufarbeitung kann eine juristische Aufklärung von Straftaten oder die individuelle Verarbeitung des Traumas in einer Therapie nicht ersetzen. Sie macht jedoch das Unrecht der Vergangenheit zum Thema der Gegenwart. 

Aufarbeitung will klären, welche Strukturen die sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen begünstigt haben und warum eine Aufdeckung verhindert wurde. Nicht zuletzt kann Aufarbeitung Empfehlungen zum Umgang mit dem Geschehenen erarbeiten und Konsequenzen für die Gegenwart ziehen. Weitere Informationen: UBSKM - Aufarbeitung

Die Aufarbeitung sexueller Gewalt im kirchlichen Kontext erstreckt sich auf viele Ebenen. Wir wollen hier aufzeigen, was der Stand innerhalb des Bistums ist.

Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung (IKA)

Die Deutsche Bischofskonferenz hat eine Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) in Bezug auf Aufarbeitung geschlossen. Demgemäß haben sich die Bistümer Görlitz und Dresden-Meißen, das Erzbistum Berlin und das Militärbischofsamt eine gemeinsame Kommission zur Aufarbeitung gebildet. Die grundlegende Ordnung dazu wurde seitens der Bischöfe am 7. Februar 2022 erlassen. Die Kommission hat sich am 10. Mai 2023 konstituiert. In der Kommission arbeiten derzeit neun Personen. Davon wurden zwei vom Betroffenenbeirat, vier von den Bundesländern und drei durch die Kirche bestimmt. 

Die Kommission ist nicht Teil kirchlicher Strukturen und arbeitet weisungsfrei.

Näheres zu Zusammensetzung und Aufgaben der Aufarbeitungskommission finden Sie in der Pressemitteilung der IKA, in der Pressemitteilung des Betroffenenbeirates sowie in der „Ordnung für die interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs“ im Downloadbereich.

Interdiözesaner Betroffenenbeirat

Die von sexualisierter Gewalt in der Katholischen Kirche Betroffenen werden strukturell an der Aufarbeitung beteiligt. Dazu wurde ein Betroffenenbeirat für das Erzbistum Berlin, die Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz und die Katholische Militärseelsorge errichtet. Er hat unter anderem die Aufgabe, die Arbeit der Aufarbeitungskommission aus dem Blickwinkel der Betroffenen konstruktiv-kritisch zu unterstützen.

Die beteiligten (Erz-)Bistümer haben im Frühjahr 2021 gemeinsam dazu aufgerufen, einen Betroffenenbeirat zu bilden. Das Auswahlverfahren dazu wurde im Dezember 2021 abgeschlossen. Die Besetzung des Beirats erfolgte gemäß der „Rahmenordnung zum Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren sowie zur Aufwandsentschädigung für die strukturelle Beteiligung von Betroffenen“. Das Auswahlgremium wurde mit Personen aus allen beteiligten Bistümern besetzt, von denen die Mehrheit nicht im kirchlichen Dienst beschäftigt ist, darunter auch einer/einem Betroffenenvertreter/in. Der Beirat selbst hat sich im Mai 2022 konstituiert. 

Zusammensetzung und Aufgaben des Betroffenenbeirates

Der Betroffenenbeirat besteht aus Personen, die von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche betroffen sind. Der Beirat bringt die Perspektive der Betroffenen in die Aufarbeitungsprozesse der beteiligten Bistümer ein. Er unterstützt aktiv bei der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen der beteiligten Bistümer. Der Beirat ist auch Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander und steht im Austausch mit den Beraterstäben der genannten Bistümer. Der Betroffenenbeirat hat jederzeit die Möglichkeit, (schriftliche) Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte der Betroffenen betreffen, gegenüber den berufenden Institutionen abzugeben. Aus dem Betroffenenbeirat werden Vertreterinnen und Vertreter in die Aufarbeitungskommission entsandt. Der Beirat begleitet die Aktivitäten der Kommission.

Genaueres kann der Beirat in einer Geschäftsordnung regeln. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ehrenamtlich, eine Aufwandsentschädigung wird gezahlt. Die Berufung der Mitglieder erfolgt für drei Jahre. Die beteiligten Bistümer tragen zwar die Kosten des Beirates, im Übrigen regelt dieser aber seine Angelegenheiten selbständig.

Aufarbeitung im Bistum Dresden-Meißen

Das Bistum Dresden-Meißen beteiligt sich an den Aufarbeitungsbemühungen der katholischen Kirche in Deutschland. 

  • 2003: Einrichtung eines Arbeitsstabes zur Umsetzung der „Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch“ der Deutschen Bischofskonferenz
  • 2008: Einsetzung einer Kommission für den Umgang mit sexuellem Missbrauch (heute: Beraterstab)
  • ab 2010: nach Missbrauchsskandal am Canisius-Kolleg Berlin vermehrte Meldungen von Betroffenen; Gespräche von Betroffenen mit dem Bischof von Dresden-Meißen; Anerkennungsverfahren und Zahlungen für Betroffene (bis 2018 ca. 100.000 Euro)
  • 2010: erstmals Benennung von unabhängigen Ansprechpersonen 
  • 2011: erstmals Benennung eines Präventionsbeauftragten
  • 2014 -2018: Beteiligung am Forschungsprojekt MHG-Studie: alle bis dahin bekannten Fälle wurden gemeldet; 345 Personalakten von Klerikern wurden durchgesehen
  • 2018: Vorstellung der Ergebnisse der MHG-Studie: 15 Täter und 28 Betroffene bis dahin bekannt; der Anteil von Tätern innerhalb der Priesterschaft im Bistum beträgt 3,2 %
  • 2018: Übergabe der Originalakten des Bistums an die Staatsanwaltschaft
  • 2020: Erlass der Ordnung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch (Interventionsordnung)
  • 2021: Auftaktveranstaltung zur Aufarbeitung in der Ortsgemeinde Heidenau als Pilotprojekt des Bistums
  • 2021: Beginn der Bildung von Aufarbeitungskommission und Betroffenenbeirat
  • 2022: Konstituierung des interdiözesanen Betroffenenbeirats
  • 2023: Konstituierung der interdiözesanen Aufarbeitungskommission

Vgl. Studie zum sexuellen Missbrauch: Bistum Dresden-Meißen veröffentlicht Informationen Hirtenwort von Bischof Heinrich aus Anlass der MHG-Studie vom 30. September 2018

Aufarbeitung in Gemeinden des Bistums Dresden-Meißen

Durch Fälle sexualisierter Gewalt kommt es zu konkreten Irritationen oder auch Zerwürfnissen in Gemeinden. Während Betroffene unter dem Missbrauch manchmal seit Jahrzehnten leiden, gibt es andere Gemeindemitglieder, die von dem Missbrauch nichts wissen (wollen) oder von einem möglichen Täter nur Gutes erfahren haben. Diese extrem unterschiedlichen Erfahrungen innerhalb einer Gemeinde gilt es so aufzuarbeiten, dass die Gemeinde mit diesen Vorkommnissen umgehen kann.

Entsprechende Aufarbeitung auf Ortsebene ist in einzelnen Gemeinden angelaufen bzw. geplant. Dazu gehören z.B. Heidenau, Hainichen, Dippoldiswalde, Riesa.

Neben der Aufarbeitung ist die wichtigste Konsequenz, die für die Gegenwart und für die Zukunft aus Missbrauchsfällen gezogen werden muss, die größtmögliche Prävention vor weiteren Fällen. Durch Erarbeitung von konkreten Umgangsregeln muss sichergestellt werden, dass soweit nur irgend möglich sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und schutz-oder hilfebedürftigen Erwachsenen verhindert wird. Hierzu sind die vergangenen Fälle genau zu analysieren und Fälle aus anderen Gemeinden auf die konkrete Gemeinde zu übertragen. Entsprechende Präventionskonzepte sind regelmäßig zu überprüfen. Alle in einer Gemeinde mitarbeitenden Personen, gleich ob haupt- oder ehrenamtlich, sind darin zu schulen und sind zur Mitarbeit in Achtsamkeit aufgerufen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Unterseite ‚Prävention‘.

Statistik der Fälle sexualisierter Gewalt im Bistum Dresden-Meißen

Alle Fälle bzw. Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt in unserem Bistum werden anonym in einer Gesamtaufstellung erfasst. Diese können Sie unten im Downloadbereich einsehen. Sie wird regelmäßig aktualisiert. 

Weiterführende Links

Interdiözesane Kommission
zur Aufarbeitung (IKA)

Geschäftsstelle

0176 62036275

kontakt@aufarbeitung-ost.de

 

Betroffenenbeirat Ost

Website des Betroffenenbeirats

kontakt@betroffenenbeirat-ost.de

Sprecher/-innen:

Michael Köst
Tel.: 0173 35 07 008
michael.koest@betroffenenbeirat-ost.de

Sabine Otto
Tel.: 0178 32 87 350
sabine.otto@betroffenenbeirat-ost.de