Menü
Bistum Dresden Meissen

Informationen rund um die Eheschließung

Auf immer und ewig
Liebe mich ganz und gar mit Haut und Haaren
Liebe mich anständig grenzenlos
Liebe mich so wie ich bin war und werde
Wer mich anders liebt ist meiner nicht wert

Conrad M. Siegers

Eine kirchliche Eheschließung ist auch ein "Rechtsakt", bei dem formale Voraussetzungen berücksichtigt werden müssen. Daher ist es vor einer kirchlichen Hochzeit gut, wenn Sie frühzeitig für sich abklären, was es dazu braucht.
Hier finden Sie die wichtigsten Aspekte und Anregungen zur Gestaltung Ihres Hochzeitsgottesdienstes.

Absprachen mit der Pfarrei am Wohnort

Dort werden Termine für das (verpflichtende) Traugespräch mit Ihrem Ortspfarrer und für die Trauung festgelegt.Es ist gut, frühzeitig zu planen, damit Ihre Terminwünsche berücksichtigt werden können. Möchten Sie an einem anderen Ort heiraten, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem dort zuständigen Pfarramt, bzw. Priester sinnvoll.

Für die Trauung brauchen beide Partner den Nachweis, dass sie ledig sind, bzw. zur Trauung berechtigt. Als katholische Partner genügt hierfür der Taufschein, der innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Datum der Trauung erstellt sein muss. Evangelische Partner benötigen einen Ledigenstandsnachweis, z.B. durch eine amtliche Bescheinigung, das Zeugnis der Eltern oder eine eidesstattliche Erklärung des Betroffenen. Bei konfessionsverbindenden Trauungen können Priester aus beiden Konfessionen anwesend sein, eine eigens „oekumenische Trauung“ gibt es jedoch nicht: Die Partner müssen sich für eine katholische oder evangelische Form entscheiden. Sinnvoll ist eine Trauung im Rahmen einer „Wort Gottes Feier“, denn das Verbindende zwischen den Konfessionen ist das „Wort Gottes“.

Auch wenn ein Partner nichtchristlich ist, kann eine katholische Trauung stattfinden. Es braucht hierzu eine Genehmigung der bischöflichen Behörde (Dispens). Selbstverständlich sollte der nichtchristliche Partner innerlich diesen Schritt bejahen können. Das gilt ebenso für ungetaufte Partner.

Das Traugespräch mit dem Priester will dazu beitragen, dass Sie auch alle persönlichen Fragen, die Ihnen bedeutsam sind, in Ruhe besprechen können. Umgekehrt werden auch das kirchliche Eheverständnis und kirchlich bedeutsame Aspekte fundiert angesprochen. Auch für die Besprechung von Ablauf und (persönlicher) Gestaltung Ihres Traugottesdienstes ist hier Raum.Darüber hinaus wird bei diesem Gespräch –Ihre Heirat ist auch ein Rechtsakt – ein „Ehevorbereitungsprotokoll“ ausgefüllt.

Heirat mit konfessionslosem Partner/-in

Trauung zwischen Katholiken und Partnern, die keiner Religion angehören

Wenn Partner sich kennen- und lieben lernen, fragen sie heutzutage in der Regel nicht zuerst nach der religiösen Orientierung des anderen. Was zählt ist die Liebe. Wenn dann die Liebe zu einer Heirat und einer gemeinsamen Zukunft als Paar und als Familie führt, gewinnt die Frage nach der religiösen beziehungsweise konfessionellen Bindung an Bedeutung.

Wir laden Sie ein, diese Frage zu bedenken und bieten Ihnen erste Antworten auf Fragen rund um die kirchliche Trauung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der keiner Religion angehört.
Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass beide Partner religiös sind. Bedingt durch den Bedeutungswandel der Zugehörigkeit zu einer Religion und Kirche und begünstigt durch Globalisierung und Grenzöffnungen, finden heute viel mehr Paare als in früheren Jahrzehnten zusammen, bei denen ein Partner keiner Religionsgemeinschaft angehört oder die Partner ihrer "Ursprungsreligion" bei der Eheschließung keine Bedeutung beimessen.
Religiosität und Weltanschauung spielen jedoch in einer Beziehung eine wichtige Rolle. Gemeinsame Wertvorstellungen bilden eine gute Grundlage für ein gelingendes Ehe- und Familienleben. Deshalb ist es wichtig, sich über Einstellungen und Sichtweisen auszutauschen, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu entdecken und schätzen zu lernen.

Katholisch und bekenntnislos als Chance
Dass einer der Partner nicht an Gott glaubt, ist kein hinreichender Grund, ihr oder ihm von vornherein eine grundsätzlich ablehnende Haltung dem Glauben gegenüber zu unterstellen. Viele Menschen sind nicht religiös geprägt, da sie in einer Zeit oder unter Umständen aufgewachsen sind, in der die Taufe und eine religiöse Erziehung der Kinder bereits ihre frühere Selbstverständlichkeit verloren hatten. Oft hat zum Beispiel eine Verunsicherung in Glaubensfragen bei den Eltern eines der Partner dazu geführt, nicht für das Kind entscheiden zu wollen. Damit bleibt das Kind ungetauft und von der Erfahrung, in einer Religionsgemeinschaft aufzuwachsen, unbeeinflusst. Durch die Begegnung und die positiven Gefühle dem gläubigen Partner gegenüber, entsteht unter Umständen ein wachsendes Interesse am Glauben des Partners. Durch Gespräche über die vom Vertrauen auf die Liebe Gottes geprägte Einstellung zum Leben entwickeln sich Auseinandersetzungsmöglichkeiten, in denen die religiösen Hintergründe für das Handeln des katholischen Partners deutlich werden.
Keiner der Partner soll seine weltanschauliche Herkunft verleugnen müssen. Gegenseitiger Respekt, auch Neugierde und Interesse an der Sichtweise und dem (religiösen) Bekenntnis des Partners/der Partnerin machen das Leben und die Liebe spannend.
Für den/die nichtreligiöse/n Partner/in ist es wichtig, um den Glauben des der katholischen Partner/in zu wissen und dessen/deren Glaubensausübung zu respektieren. Dasselbe gilt natürlich umgekehrt. Der/die katholische Partner/in spürt unter Umständen erst bei der Frage nach der Erziehung gemeinsamer Kinder den Wunsch und die innere Verpflichtung, die gemeinsamen Kinder taufen zu lassen und im Glauben zu erziehen. Durch die Auseinandersetzung mit dieser Frage ergeben sich für die Partner Anknüpfungspunkte, sich als Ehe- beziehungsweise Elternpaar mit dem Glauben an Gott und der Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft auseinander zu setzen.

Wenn diese Auseinandersetzung über die gemeinsame Zukunft bereits vor der Trauung geschieht und das Paar für sich eine gute Lösung gegenseitigen Respektierens findet, stellt sich vielleicht auch die Frage, ob neben einer standesamtlichen Trauung als dem kleinen gemeinsamen Nenner ebenso eine kirchliche Trauung in Frage kommt. Denn selbst wenn einer der Partner ausdrücklich nicht an Gott glaubt, ist er unter Umständen aus Liebe für den gläubigen Partner und aus Respekt vor dessen religiöser Bindung bereit, sich mit der Frage einer kirchlichen Trauung ernsthaft zu beschäftigen.
Die kirchliche Trauung hat gegenüber der Trauung auf dem Standesamt einen eigenen Sinn. Gottes Liebe zu den Menschen wird in der Liebe der Ehepartner zueinander sichtbar. Das Paar darf sich auf die Zusage Gottes verlassen, alle Tage des Lebens – und darüber hinaus – bei ihnen zu sein. Der Segen Gottes wird in der Trauung für die Brautleute erbeten. Er soll sie stützen und tragen an jedem Tag ihres Lebens.
Die katholische Trauungsliturgie sieht die Möglichkeit einer Trauung zwischen einem gläubigen Partner und einem nicht an Gott glaubenden Partner ausdrücklich vor und bietet dafür eine spezielle Form an, die die unterschiedlichen Einstellungen dem Glauben gegenüber berücksichtigt.

Quelle: Bistum Münster (angelehnt an das Bistum Limburg)

Anregungen für Euer Gespräch findet Ihr in diesem Flyer:

kath ohne religion

 

Ökumenische Trauung

Das Bistum Osnabrück hat eine Broschüre für konfessionsverbindende Ehepaare und ihre gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie herausgegeben. Hier können Sie die Broschüre als PDF herunterladen.

Anregungen für Ihr Gespräch als Paar zu Fragen in diesem Zusammenhang, finden Sie im Flyer:

Konfessionsverbindende Ehe

 

Materialien für Hochzeitsgottesdienst

table 3370556 by strecosa cc0 gemeinfrei pixabay pfarrbriefservice

Ausführlichere Antworten zu Fragen, Impulse und Anregungen zu allen Themen bezüglich kirchlicher Eheschließung sowie Anregungen zur Gestaltung Ihrer Trauliturgie finden Sie auf verschiedenen Seiten:
Trauungsmappe oder Kirchlich heiraten

 

Foto: strecosa/Pixabay

 

 

 

Kontakt

Claudia Leide
Leiterin Fachbereich Partnerschaft, Familie und Lebensformen
0351 31563-311
0351 31563-2-311
claudia.leide@bddmei.de

Bistum Dresden-Meißen

Käthe-Kollwitz-Ufer 84
01309 Dresden