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Bistum Dresden Meissen
Bischof Otto Spülbeck.
16. Juni 2020

Gedenkgottesdienst zum 50. Todestag von Bischof Otto Spülbeck

am 21. Juni im Bautzener St. Petri-Dom

Bautzen. Zu einem Gedenkgottesdienst für Bischof Otto Spülbeck (1904-1970) wird an dessen 50. Todestag am kommenden Sonntag, dem 21. Juni, um 8.30 Uhr in den St. Petri-Dom nach Bautzen eingeladen.

Bischof Heinrich Timmerevers leitet dann die Heilige Messe in Erinnerung an den 46. Bischof des Bistums Meißen. Die Predigt hält der Bautzener Dompfarrer Veit Scapan, auch Domdekan Andreas Kutschke wird konzelebrieren.

Bischof Spülbeck leitete zunächst als Apostolischer Administrator die Diözese ab 14. Dezember 1955 und übte das Bischofsamt vom 20. Juni 1958 bis zu seinem Tod am 21. Juni 1970 aus. Er starb auf der Heimreise von einer Frauenwallfahrt in Wechselburg im Pfarrhaus von Mittweida an einem Herzinfarkt.

Im Anschluss an den Gottesdienst findet eine kurze Andacht am Grab des Bischofs auf dem nahegelegenen Nikolaifriedhof statt.

Der emeritierte Domdekan Klemens Ullmann blickt zurück: "Viele Ältere erinnern sich dankbar an diesen tatkräftigen, temperamentvollen Mann, der in schweren Zeiten unserem Bistum diente. Am 8. Januar 1904 wurde er in Aachen geboren. Im Studium beschäftigte er sich zuerst mit naturwissenschaftlichen Fächern. Die Grenzfragen zwischen Glaube und Naturwissenschaft haben ihn ein Leben lang begleitet. In Tübingen und Insbruck traf er als Theologiestudent auf den Freundeskreis, aus dem das Leipziger Oratorium hervorging. Die liturgische Erneuerung war inmitten der Großstadtseelsorge eines der wichtigen Anliegen dieses Kreises.

Als Propst von Leipzig wurde er durch seine Vorträge weit über das Bistum hinaus bekannt. 1955 übernahm er als Koadjutorbischof und ab 1958 als Bischof die Leitung des Bistums Meißen. In der Vorbereitung und Durchführung des II. Vatikanischen Konzils arbeitete er in der Liturgischen Kommission mit. Um die Beschlüsse des Konzils in unserem Bistum zu verwirklichen, berief er damals als erster deutscher Bischof eine Diözesansynode ein, deren Ergbnisse in die Pastoralsynode der ostdeutschen Kirche einflossen."