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Bistum Dresden Meissen
02. Juli 2020

Neue pastorale Gremien und neue Räteordnung

Auftaktveranstaltung zur Wahl der pastoralen Gremien im November 2020

Gera. Am 30. Juni fand in der Pfarrkirche St. Elisabeth in Gera der erste Informationsabend zur Wahl der pastoralen Gremien und der neuen Räteordnung statt. Zur Auftaktveranstaltung der fünfteiligen Reihe waren circa 35 Haupt- und Ehrenamtliche anwesend.

Nach einem geistlichen Beginn erfolgte ein kurzer Rückblick über die Entstehung der Räteordnung. In diesen partizipativen Prozess waren der Katholikenrat sowie Haupt- und Ehrenamtliche aus Gemeinden einbezogen gewesen. Es war den Verantwortlichen wichtig, möglichst viele zu beteiligen und sich entsprechende Rückmeldungen einzuholen.

Die Entstehung der Gremien geschieht folgendermaßen: Auf der Ortsebene werden zunächst Ortskirchenräte (OKR) gewählt, die dann Vertreter in den Pfarreirat (PFR) delegieren. Damit soll gewährleistet werden, dass in die neue Pfarrei die Perspektiven aller Ortsgemeinden in Entscheidungen einfließen können. Zudem sollen nach Absprache Vertretungen aller relevanten Gruppen (z.B. Jugend oder Senioren) und Kirchlichen Orte berufen werden, sofern diese nicht schon über Wahl und Delegation im Pfarreirat sitzen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Erfahrungen des Kirche-seins in der Pastoral der Pfarrei zu berücksichtigen.

Diese Information führte zum nächsten Schwerpunkt des Abends, den Aufgaben der Gremien. Grundsätzlich ist der Ortskirchenrat für alle Belange zuständig, die die Gemeinde vor Ort betreffen, aber für den Pfarreirat auch Zuarbeit zu den konzeptionellen Überlegungen leisten und die beschlossenen Konzepte umsetzen. Der Pfarreirat soll in Zukunft mehr konzeptionell arbeiten, unter anderem am Pastoralkonzept. Zudem liegen Themen wie beispielsweise die Gottesdienstordnung in der Verantwortung des Pfarreirates. Allerdings müssen immer die jeweiligen Ortskirchenräte dazu gehört werden. Für beide Gremien gilt, dass sie die eigene Arbeit und das Leben in der Gemeinde / der Pfarrei reflektieren, ihre Überlegungen und Beschlüsse in den Zusammenhang der Botschaft des Evangeliums und gegebenenfalls des Auftrages der Pfarrei/Gemeinde stellen sowie die verschiedenen Gruppen und einzelne Menschen (mehr) in den Blick nehmen. Die Frage, was diese brauchen, ist zu berücksichtigen. Bei all dem ist es wichtig, Schwerpunkte zu setzen.

Neben den strukturellen Informationen hatten in der Abendveranstaltung auch konkrete Erfahrungen aus Gemeinden Platz, die diese auf dem Weg der Zusammenführung zu neuen Pfarreien und in der begonnenen Zusammenarbeit der verschiedenen Gremien gemacht haben.

Der nächste Schwerpunkt des Abends lag auf der Arbeitsweise der Gremien.

Im PFR soll konzeptionell gearbeitet werden – z. B. am Pastoralkonzept.
Im OKR hingegen geht es um die Zuarbeit zu den konzeptionellen Überlegungen und die Umsetzung derselben.
Die Anregungen zu einer veränderten Sitzungskultur und geistlichen Arbeitsweise sollen dabei helfen.

Den wohl wichtigsten Punkt des Abends stellten die Informationen zur bevorstehenden Wahl im November 2020 dar. Wer darf wo und wie wählen? Welche Möglichkeiten zur Bildung von Wahlbezirken gibt es? Was ist dabei alles zu beachten? Das Ordinariat sicherte Unterstützung zu, zum Beispiel durch die Bereitstellung verschiedener Werbematerialien und Formularvordrucke auf der Bistumshomepage oder die ganz konkrete Beratung in Sachen Datenschutz.

Den Abend beschlossen die Anwesenden mit einem gemeinsamen Gebet und dem Segen durch Pfarrer Wolf.

Weitere Veranstaltungen zu diesem Thema finden am 6. Juli in Zittau, am 8. Juli in Chemnitz, am 7. September in Dresden-Strehlen und am 9. September in der Propstei Leipzig statt.

Bei Fragen oder Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an birgit.stica@bddmei.de.

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