Diözesanrat des Bistums Dresden-Meißen gegen sonntägliche Ladenöffnung

Dresden, Oktober 2002: Der Freistaat Sachsen hat wegen der Flutkatastrophe an Elbe und Mulde landesweit das Verbot der Sonntagsarbeit ausgesetzt. Diese Maßnahme war in der Zeit der Not berechtigt und wirkte zugunsten der Flutopfer.
Inzwischen ist aber die Notsituation vorüber. Auch in den am schwersten betroffenen Regionen kehrte eine gewisse Normalität ein. Es ist daher nicht einzusehen, warum in Gegenden, die vom Hochwasser verschont wurden, nicht zur guten und gesetzlichen Ordnung des verkaufsfreien Sonntags zurück gekehrt wird. Das dafür gebrauchte Argument, durch sonntägliche Einkaufsmöglichkeiten ließe sich der Tourismus ankurbeln und zusätzliche Kaufkraft nach Sachsen leiten, überzeugt nicht. Umsätze des Einzelhandels nehmen nach aller Erfahrung durch sonntägliches Öffnen der Läden nicht zu sondern verteilen sich nur anders.

Der Diözesanrat appelliert an die Verantwortlichen im Freistaat Sachsen, der Feiertagsschutz nicht auszuhöhlen und umgehend die gute Praxis der allgemeinen Sonntagsruhe wieder herzustellen. Der arbeitsfreie Sonntag ist ein uralter kultureller Wert, der nicht leichtfertig aufgegeben werden darf. Der gemeinsame freie Tag sorgt für einen menschlichen Rhythmus der Arbeitswoche und gehört zu unserer gesellschaftlichen Identität. An diesem Tag hat Arbeitsruhe, auch für Verkäufer und Verkäuferinnen, zu gelten. Den Menschen ist Gelegenheit zur Erholung sowie zur Begegnung und Besinnung, auch im Gottesdienst, zu geben. Der Sonntag muss weiterhin Sonntag bleiben.


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