Presseerklärung: "Vorwürfe unberechtigt"

06. Dezember 2002

Dresden, 06.12.2002 (KPI): Zu Berichten der Sächsischen Zeitung vom 5. Dezember 2002 („Kolping-Gläubiger will Bischof vor Gericht bringen"/"Schatten der Vergangenheit") erklärt das Bistum Dresden-Meißen, dass die darin erhobenen Vorwürfe unberechtigt sind. Weder das Bistum noch der Bischof haben jemals Geldgeber getäuscht und erst recht nicht gezielt den Anschein erweckt, die katholische Kirche stehe finanziell hinter den Projekten des Kolping-Bildungswerks Sachsen (KBS).

Das Gegenteil ist der Fall. Der im Artikel vom 5. Dezember 2002 genannte Gläubiger hat mit Schreiben von Anfang März 2002 bereits einmal seine angeblichen Ansprüche angemeldet. Eine vom Bistum eingeschaltete, auf wirtschaftsrechtliche Fragen spezialisierte Anwaltskanzlei hatte damals die Angelegenheit geprüft und den Anspruchstellern nachgewiesen, dass keinerlei Ansprüche gegen das Bistum bestehen. Bezeichnenderweise haben die Anspruchsteller hierauf seit Ende März 2002 auch in keiner Weise mehr reagiert.

Die angekündigte Klage ist völlig unbegründet. Natürlich kann niemand daran gehindert werden, eine unbegründete Klage einzureichen. Das Bistum ist sich jedoch sicher, dass die Klage von den Gerichten abgewiesen wird, und sieht dem angekündigten Verfahren deshalb mit Gelassenheit entgegen.



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