Caritas-Fluthilfe: Antragsfrist endet am 31. August 2003


Hochwasser-Fluten im Sommer 2002. Foto: Caritas
Dresden, 18.07.2003 (lös): Die Frist, bis zu der bei der Caritas Anträge auf Fluthilfe gestellt werden können, endet am 31. August 2003. Darauf weist der Arbeitsstab Flut der Hilfsorganisation hin. Bis zu diesem Termin nehmen die Flutberatungsstellen der Caritas Anträge auf finanzielle Hilfen aus Spendenmitteln entgegen.
Die Caritas empfiehlt allen Hochwassergeschädigten, die noch Unterstützung bei der Bewältigung der Schäden an Wohngebäuden oder Kleingewerbebetrieben benötigen, rechtzeitig die entsprechenden Unterlagen einzureichen.

Zur Wahrung der Frist genügt die fristgerechte Abgabe des Antrags. Eventuell fehlende Unterlagen - etwa ein ausstehender Bewilligungsbescheid der staatlichen Stellen - können nachgereicht werden.
Anfragen können an alle Flutberatungsstellen der Caritas gerichtet werden oder an das Projektbüro Fluthilfe in Dresden, Tel. 0351 / 49 83-675.


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