Erklärung des Diözesanrats des Bistums Dresden-Meißen

vom 16. Dezember 2003

Der Diözesanrat ist die Laienvertretung der Katholiken des Bistums Dresden-Meißen. Er besteht aus Delegierten der neun Dekanate, Vertretern von im Bistum tätigen katholischen Verbänden sowie Einzelpersönlichkeiten. In seiner Dezember-Vorstandssitzung hat der Diözesanrat folgende Erklärungen verabschiedet:


1. Zum Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa

Im bisherigen Vertragstext wird völlig außer acht gelassen, dass gerade in den europäischen Ländern bzw. ihren Vorläufern das Christentum seit frühester Zeit prägend war für die Ausbildung der menschlichen Werte und für die Werte des Zusammenlebens und dass es als Grundlage für die Menschenrechte und Menschenwürde angesehen werden kann. Die bisherige Präambel drückt das nur sehr schwach aus.

Wir fordern daher, den Bezug zu Gott in die Europäische Verfassung aufzunehmen, z. B. wie am Beginn der Präambel des deutschen Grundgesetzes „In dem Bewusstsein vor Gott und den Menschen...“ oder wie in der Präambel der polnischen Verfassung von 1997 „Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und vor dem eigenen Gewissen“.

Ferner sollte die Verfassung Bezug nehmen auf die unteilbare und unantastbare Würde des Menschen. Wir fordern – ähnlich wie im deutschen Grundgesetz – dem „Recht auf Eigentum“ und dem „Recht auf unternehmerische Freiheit“ eine „soziale Verpflichtung des Eigentums“ gegenüberzustellen und die Prinzipien der Solidarität und der Verpflichtung der Gesellschaft zur sozialen Absicherung aller Bürgerinnen und Bürger zu bekräftigen. Dies ist umso wichtiger, als der Verfassungstext die Wettbewerbstätigkeit der Wirtschaft stark akzentuiert, ohne die damit verbundenen sozialen Gefahren anzusprechen.

2. Für soziale Gerechtigkeit

Der Diözesanrat des Bistums Dresden-Meißen verfolgt mit Interesse und großer Sorge die gesellschaftlichen Veränderungen in unserem Land.

Wir appellieren an alle Menschen in dieser Gesellschaft, insbesondere auch an die Verantwortlichen in den Parteien, Kirchen und anderen Organisationen, dass sie dabei die soziale Gerechtigkeit im Blick haben und den Zusammenhalt der Gesellschaft nicht aufs Spiel setzen.

Die Bevölkerung ist bereit, die notwendigen Einsparungen mitzutragen, wenn sie davon ausgehen kann, dass die Lasten und die Leistungen gerecht verteilt sind. Soziale Gerechtigkeit soll nicht nur bei den Ausgaben und Leistungen gewahrt bleiben, sondern bereits bei der Aufbringung der Mittel. Wir befürchten, dass wiederum besonders die Menschengruppen betroffen sind, die keine oder wenig Lobby haben. In erster Linie denken wir an Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Hier würden weitere Kürzungen zwangsläufig ganze Bevölkerungsteile in Verarmung bringen.

Korrekturen beim Sozialstaat sind notwendig im Blick auf die gerechte Verteilung der Finanzierungslasten, der Gleichbehandlung gleicher sozialer Tatbestände, die Beseitigung von Missbrauch und die Vermeidung unangemessener Vorteile. Wir erinnern auch daran, dass Solidarität und Gerechtigkeit ein Auftrag an uns alle ist: in unseren Familien, in unseren Gemeinden, in unserem Wohnumfeld, an unserem Arbeitsplatz.

Dresden, den 16.12.03
Edith Säuberlich,
Geschäftsführerin des Diözesanrats des Bistums Dresden-Meißen


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