Urteil rechtskräftig: Bistum für KBS-Pleite nicht haftbar

Dresden, 11.06.04 (KPI): Das Urteil des Dresdner Landgerichts im Rechtsstreit Harpe Immobilien GmbH gegen das Bistum Dresden-Meißen ist rechtskräftig. Das Bistum Dresden-Meißen muss nicht für die Insolvenz des Kolping-Bildungswerks Sachsen (KBS) mithaften. Das Landgericht hatte bereits Anfang April geurteilt, dass das Bistum nicht für Folgen der Kolping-Pleite einzustehen hat. Nach Informationen des Oberlandesgerichts hat Harpe nunmehr verzichtet, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Die Düsseldorfer Harpe Grundstücks-Vermietungsgesellschaft hatte das Bistum verklagt, um es für Schulden in Millionenhöhe in Haftung zu nehmen, die das pleite gegangene Kolping Bildungswerk Sachsen verursacht hatte.


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