Gedenken an den verstorbenen Heiligen Vater Papst Johannes Paul II.

im Bistum Dresden-Meißen

Dresden, 04.04.05 (KPI): Zum Tod des Heiligen Vaters Papst Johannes Paul II. hat der Generalvikar des Bistums Dresden-Meißen, Dr. Konrad Zdarsa, am Nachmittag eine Erklärung an die Gemeinden verbreitet. Darin wird der Ablauf des Gedenkens an den verstorbenen Papst in den kommenden Tagen im Bistum Dresden-Meißen geregelt.

Die Erklärung im Wortlaut:

Mit dem Heimgang unseres Heiligen Vaters verliert die Welt einen unerschrockenen Künder des Evangeliums, einen aufopferungsvollen Hirten und einen großen Beter. Dieser Abschied erfüllt uns mit Schmerz und Hoffnung auf die Erfüllung seines Lebens in Gott.

In Dankbarkeit und Ehrfurcht schauen wir zurück auf ein Pontifikat, das nicht zuletzt auch für die Menschen unseres Bistums die Möglichkeit einer freiheitlichen Entwicklung in allen Lebensbereichen eröffnet und begleitet hat.
Wir tragen die Erinnerung an einen Papst im Herzen, der aus inniger Christusverbundenheit gelebt und sich in tiefer Frömmigkeit dem Schutz der Gottesmutter Maria anvertraut hat.

Beten wir, dass Gott, der Herr, unseren Heiligen Vater in das Licht seiner Herrlichkeit aufnehme und uns dabei helfe, in Ausdauer nach jenen Tugenden zu streben, die wir an Papst Johannes Paul II. besonders schätzen gelernt haben.

 Am Dienstag, dem 5. April 2005, findet um 18.00 Uhr in der Kathedrale zu Dresden ein Pontifikalrequiem statt, zu dem alle Gläubigen herzlich eingeladen sind.

 Am Tage der Beisetzung dürfen in allen Kirchen des Bistums, sofern nicht gerade ein Gottesdienst stattfindet, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.15 Uhr die Glocken als Zeichen des Gedenkens läuten.
 Bis einschließlich des Tages der Beisetzung in Rom können alle Kirchen und kircheneigenen Gebäude unseres Bistums auf halbmast bzw. mit Trauerflor beflaggt werden.

 Innerhalb von neun Tagen nach dem Heimgang unseres Heiligen Vaters ist seiner in allen Gottesdiensten in den Fürbitten oder besonderen Gebeten zu gedenken. Dagegen entfällt die Nennung des Papstnamens in den Hochgebeten für die Zeit der Sedisvakanz.

 Die Gläubigen sollen zum Gebet für den Heiligen Vater und zur Teilnahme an den Trauergottesdiensten herzlich eingeladen werden.

 Möglichst am Tag der Bestattung soll in allen Pfarrgemeinden des Bistums ein Requiem, ggf. als Abendgottesdienst, zum besonderen Gedenken an den verstorbenen Papst gehalten werden.

Dresden, den 4. April 2005
Dr. Konrad Zdarsa
Generalvikar



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