Nächstenliebe als Auftrag der Kirche

Erklärung des Diözesanrats des Bistums Dresden-Meißen


Der Diözesanrat des Bistums hat in einer Erklärung auf seiner Vollversammlung am vergangenen Samstag dazu aufgerufen, in Not und Bedrängnis geratene Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Der Diözesanrat, das oberste Laiengremium im Bistum Dresden-Meißen, hat auf seiner Vollversammlung am Samstag, 25. März 2006, in Dresden folgende Erklärung abgegeben:

Seit der neuen Gesetzgebung von Hartz IV erleben wir eine zunehmende Verarmung ganzer Teile der Gesellschaft. Dazu gehören Jugendliche, Alleinerziehende, ältere arbeitsfähige Menschen und viele andere mehr.

Hilfen für diese Menschen in Form von Beratung und Unterstützung erschweren sich zusätzlich, da soziale Dienste dem Sparzwang der Kommunen und Länder geopfert werden, die zunehmend auch an denen sparen, die keine Lobby haben.

Von einer nicht christlich geprägten Gesellschaft wird Kirche aber in besonderer Weise durch einzelne Angebote in den Gemeinden und durch die sozialen Dienste der Caritas wahrgenommen.

Hier nur ein Beispiel: In den Beratungsstellen der Caritas des Bistums Dresden-Meißen erfahren jährlich ca. 45.000 Menschen Rat und Hilfe, von denen viele vorher kaum Berührungspunkte mit Kirche hatten.

Bei allen Sparzwängen, auch innerhalb der Kirche, sollte immer wieder bewusst werden: Kirche und Caritas sind für die Armen da! Dieser Anspruch ist unverzichtbar!
Papst Benedikt XVI. schreibt in seiner Enzyklika „Deus Caritas est“:

„Die in der Gottesliebe verankerte Nächstenliebe ist zunächst ein Auftrag an jeden einzelnen Gläubigen, aber sie ist ebenfalls ein Auftrag an die gesamte kirchliche Gemeinschaft, und dies auf all ihren Ebenen: Von der Ortsgemeinde über die Teilkirche bis zur Universalkirche als Ganzes. Auch die Kirche als Gemeinschaft muss Liebe üben.“

Und etwas weiter schreibt der Papst: „ � Liebe zu üben für die Witwen und Waisen, für die Gefangenen, für die Kranken und Notleidenden, welcher Art auch immer, gehört genauso zu ihrem Wesen wie der Dienst der Sakramente und die Verkündigung des Evangeliums. Die Kirche kann den Liebesdienst so wenig ausfallen lassen wie Sakrament und Wort �“

Der Diözesanrat möchte daher in diesem Geist alle Menschen in unseren Gemeinden ermuntern, die in Not und Bedrängnis geratenen Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren und ihnen nach ihren Möglichkeiten Hilfe und Unterstützung zu geben.

Er setzt sich ebenso für den Erhalt der caritativen Dienste, insbesondere der Beratungsdienste in unserem Bistum ein.

Dresden, den 25. März 2006
Edith Säuberlich (Geschäftsführerin)



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