Dr. Konrad Zdarsa (Dresden) zum Bischof von Görlitz ernannt

Unser Bistum gratuliert seinem bisherigen Generalvikar


Dr. Konrad Zdarsa
Dr. Zdarsa (62), bisher Generalvikar unsers Bistums, ist von Papst Benedikt XVI. zum Bischof von Görlitz ernannt worden. Bischof Reinelt: "Gott segne Dich und Dein Bistum.“

Rom/Görlitz/Dresden/Berlin, 24.04.2007 (KPI): Dr. Konrad Zdarsa (62), bisher Generalvikar des Bistums Dresden-Meißen, ist von Papst Benedikt XVI. zum Bischof von Görlitz ernannt worden. Das gaben der Apostolische Nuntius für Deutschland, Erzbischof Erwin Josef Ender, der Görlitzer Diözesanadministrator Hubertus Zomack sowie Radio Vatikan heute Mittag um 12 Uhr zeitgleich in Berlin, Görlitz und Rom bekannt.

Dr. Zdarsa, Priester des Bistums Dresden-Meißen, war seit 1. Februar 2004 als Generalvikar des Bistums Dresden-Meißen tätig und regelte damit als rechte Hand von Bischof Joachim Reinelt die Leitung der täglichen Verwaltungsaufgaben. Der Görlitzer Bischofsstuhl ist seit zehn Monaten unbesetzt. Der Amtsvorgänger Dr. Zdarsas in Görlitz, Bischof Rudolf Müller, war am 24. Juni 2006 zu seinem 75. Geburtstag in den Ruhestand verabschiedet worden. Seither hatte der damalige Görlitzer Generalvikar Hubertus Zomack das Kirchengebiet als Diözesanadministrator geleitet. Ein Nachfolger für Dr. Zdarsa als Generalvikar des Bistums Dresden-Meißen ist noch nicht bekannt.

In Dresden gab Bischof Joachim Reinelt die Ernennung gemeinsam mit Dr. Zdarsa am Mittag vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bischöflichen Ordinariats bekannt. Bischof Reinelt würdigte die Arbeit seines scheidenden Generalvikars. Es sei nicht leicht, „einen so loyalen und wachsamen Generalvikar zu finden“, sagte der Bischof, wobei er Dr. Zdarsa für sein Wirken im Bischöflichen Ordinariat und im Bistum Dresden-Meißen dankte. „Wir verlieren einen vorzüglichen Generalvikar, aber wir gratulieren dem Bistum Görlitz zu seinem neuen Bischof. Gott segne Dich und Dein Bistum.“ In einer ersten Reaktion sagte der designierte Bischof von Görlitz, er müsse nun lernen, „loszulassen, und sich für seine neue Aufgabe senden zu lassen.“


Zur Person
Dr. Konrad Zdarsa, Generalvikar und Domkapitular des Bistums Dresden-Meißen, wurde am 7. Juni 1944 als 7. Kind seiner Eltern in Hainichen/Sachsen geboren und am 16. März 1974 in Dresden zum Priester geweiht. 1974 Kaplan in Dresden-Neustadt, 1976 Domvikar, Bischöflicher Sekretär und Ordinariatsassessor, 1977 Studium in Rom. 1982 Promotion im Kirchenrecht. Ab 1982 erneut als Ordinariatsassessor tätig, zugleich betreute Konrad Zdarsa die Pfarrvikarie Dresden-Pillnitz. 1983 Ernennung zum Ordinariatsrat, Tätigkeit als Kanzler im Bischöflichen Ordinariat. 1985 Pfarrer in Freital, 1990 zugleich Vorsitzender des Caritasverbandes. 1991 Propst in Chemnitz, ab 1993 zugleich Pfarradministrator der Chemnitzer Pfarrei Maria Hilf.

Ab 2001 Leiter der Personalabteilung des Bischöflichen Ordinariats, zugleich Beauftragter für den Ständigen Diakonat. Von 2001 bis 2003 zusätzlich als Diözesandirektor des Päpstlichen Werks für Geistliche Berufe tätig. Seit Februar 2004 Generalvikar des Bistums Dresden-Meißen und weiterhin Leiter der Personalabteilung.


Stichwort Bischofsernennung: Die Bischöfe der katholischen Kirche werden heute durch den Papst ernannt. In einigen Ländern steht durch Konkordatsabmachungen den Domkapiteln ein gewisses Wahlrecht zu. In den Bistümern des ehemaligen Königtums Preußen – zu denen auch das Bistum Görlitz gehört - wählt das Domkapitel aus einem Dreiervorschlag, der ihm von Rom durch den Nuntius überreicht wird. In diesem Fall wird der Gewählte durch den Papst bestätigt.

Stichwort Generalvikar: Der Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des Bischofs in allen Verwaltungsaufgaben. Er handelt in diesem Bereich an Stelle und mit gleicher Vollmacht wie der Bischof selbst. Der Generalvikar ist Leiter des Bischöflichen Ordinariats. Er wird vom Bischof frei ernannt.

Stichwort Nuntius: Der Nuntius ist der diplomatische Vertreter des Vatikans in der Bundesrepublik Deutschland. Als regulärer Botschafter vertritt er den Vatikan. Zugleich hat er als Vertreter des Papstes gegenüber der jeweiligen Ortskirche die Aufgabe, das Einvernehmen zwischen der Ortskirche und der Gesamtkirche zu gewährleisten.

Stichwort Diözesanadministrator: Bei Rücktritt oder Tod eines Bischofs - wenn also der bischöfliche Stuhl unbesetzt ist - muss innerhalb von acht Tagen das Domkapitel5) zusammen kommen und einen Verwalter des Bistums, den Diözesanadministrator, wählen. Die Befugnisse eines Diözesanadministrators entsprechen im Wesentlichen denen eines Bischofs. Allerdings darf er gemäß Kirchenrecht keine Grundsatzentscheidungen treffen, die den neuen Bischof binden oder in seinen bischöflichen Rechten beeinträchtigen würden. Das Amt des Diözesanadministrators endet mit der Besitzergreifung des Bistums durch den neuen Bischof.

Stichwort Domkapitel: Das Domkapitel ist nach dem Bischof das zweitwichtigste Organ in einem Bistum. Seine Aufgaben sind Beratung und Unterstützung des Bischofs. In den Bistümern in denen ein Bischofswahlrecht besteht, nimmt das Domkapitel diese anhand einer von Rom vorgelegten Liste vor. Das Domkapitel gestaltet die Gottesdienste der Kathedrale des Bistums mit. Dem Domkapitel gehören ausschließlich Geistliche an.

Michael Baudisch

Fotos des neuen Bischofs von Görlitz aus dem Archiv der Pressestelle...


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