Erklärung des Diözesanrats zum Schutz des Sonntages

vom 24. Juli 2007

"Mit großer Sorge nehmen wir in diesen Tagen wahr, dass Kommunen und Landkreise die Ladenöffnung an Sonntagen beschließen", erklärt Diözesanratsvorsitzender Dr. Nikolaus Legutke.

Der Diözesanrat, das höchste Laiengremium im Bistum Dresden-Meißen, hat eine Erklärung zum Schutz des Sonntages abgegeben:

"Der Vorstand des Diözesanrates des Bistums Dresden-Meißen sprach sich auf seiner letzten Sitzung klar für den Schutz des Sonntages aus.

Im Grundgesetz wird der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ geschützt. Seit einigen Jahren erleben wir immer wieder Vorstöße von Handel und Politik, dieses Gesetz aufzuweichen. Mit großer Sorge nehmen wir in diesen Tagen wahr, dass Kommunen und Landkreise die Ladenöffnung an Sonntagen beschließen. Besonders kritisch sehen wir dabei, dass in einigen Regionen die durch das Ladenschlussgesetz des Landes Sachsens möglichen Öffnungszeiten an vier Sonntagen im Jahr in die Adventszeit gelegt werden.

Wir appellieren an die Kommunalpolitiker des Landes Sachsen, den Sonntag als kostbares Gut zu erhalten. Nicht der wirtschaftliche Aspekt darf bei diesen Entscheidungen im Vordergrund stehen, sondern das Wohl der Menschen. Es ist ohnehin fragwürdig, ob durch die zusätzlichen Öffnungszeiten höhere Umsätze erziel werden.

Der Schutz des Sonntages ist für uns wichtig, weil
- unsere vom Christentum geprägte Kultur allen Menschen die Möglichkeit zur Ausübung ihrer religiösen Aktivitäten einräumen muss;
- der Sonntag als Tag der Ruhe und Erholung für das seelische Wohlbefinden aller Menschen notwendig ist;
- der Sonntag der Stärkung der Familien dient;
- wir befürchten, dass weitere Aufweichungen des Sonntagsschutzes folgen werden (z. B. im Dienstleistungsgewerbe).

Zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens besteht für bestimmte Berufsgruppen die Notwendigkeit auch am Sonntag ihrer Arbeit nachzugehen. Dies trifft keinesfalls für die Versorgung der Menschen mit Konsumgütern zu.

Wir appellieren an die Menschen in unseren Gemeinden, sich nicht dem Trend des sonntäglichen Einkaufes anzuschließen. Wir bitten die Mitglieder unserer Gemeinden, mit den von ihnen ihren gewählten Volksvertretern das Gespräch zur Bewahrung des Sonntages als „Tag des Herrn“ – auch unter Berücksichtigung besonderer Höhepunkte und Besinnungszeiten des Kirchenjahres - zu suchen."

Dr. Nikolaus Legutke
Vorsitzender


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