Erklärung des Diözesanrats zur Familienpolitik

Dresden, den 30. April 2007

Wahlfreiheit zwischen häuslicher Erziehung und Kindertagesstätte ist nur gewährleistet, wenn die finanzielle Ausstattung der Eltern gleichwertig gestaltet wird, erklärt das oberste Laiengremium des Bistums.

Es gibt verschiedene Gründe, die Väter und Mütter veranlassen, Betreuungs- und Bildungsangebote für ihre Kinder unter drei Jahren in Anspruch zu nehmen, weil sie z. B. allein erziehend sind, das Einkommen eines Partners nicht ausreichend ist oder sie ihren erlernten Beruf ausüben möchten. Deshalb ist es dringend geboten, derartige Angebote in ausreichender Anzahl zu schaffen und zu erhalten. Sie sind eine wertvolle Ergänzung zur elterlichen Erziehung und erfordern den Einsatz hochqualifizierter Fachkräfte und entsprechend eingerichtete Kindertagesstätten.

Neue Kinderbetreuungsangebote sollten aber nicht durch Umschichtungen aus dem bestehenden Haushalt für familienpolitische Leistungen finanziert werden. Da die Förderung aller Kinder eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sollte sie nicht zu Lasten der Familien erfolgen.

Denn eine Wahlfreiheit zwischen einer häuslichen Erziehung und der Inanspruchnahme einer Kindertagesstätte ist erst dann gewährleistet, wenn vor allem in den ersten Lebensjahren der Kinder die finanzielle Ausstattung der Eltern gleichwertig gestaltet wird.

Dr. Nikolaus Legutke
Diözesanenrat Dresden Meißen


Der Diözesanrat ist das oberste Laiengremium des Bistums Dresden-Meißen

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