Stephan Thuge wird stellv. Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs


Stephan Thuge, Mitarbeiter des Bischöflichen Ordinariats, wurde am 14. März vom Sächsischen Landtag zum stellvertretenden Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs gewählt.

Dresden, 16.03.2007 (KPI): Stephan Thuge, Mitarbeiter des Bischöflichen Ordinariats, wurde am 14. März vom Sächsischen Landtag zum stellvertretenden Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Der 42-jährige Diplom-Theologe und Lizentiat des Kirchenrechts ist im Ordinariat als Abteilungsleiter für Kanonistik (Kirchenrecht) und für Arbeitsorganisation zuständig und arbeitet seit 1994 im Bischöflichen Ordinariat.

Der Sächsische Verfassungsgerichtshof besteht aus neun vom Sächsischen Landtag gewählten Mitgliedern, von denen fünf Berufsrichter sein müssen. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Die Wahlperiode beträgt neun Jahre. Alle Mitglieder Landesverfassungsgerichts üben diese Aufgabe ehrenamtlich aus. „Ich freue mich, in dieses Amt hineingewählt worden zu sein, weil die friedliche Revolution – die sich ja vor allem in Sachsen vollzog – auch großen Einfluss auf die Entstehung einer demokratischen Verfassung in Sachsen hatte“, erklärt der Neugewählte. Stephan Thuge ist verheiratet und hat vier Kinder.

Elisabeth Meuser


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