Blumenverkauf an Feiertagen kein Sakrileg

Traditioneller Kauf von Gestecken zum Ewigkeitssonntag soll erlaubt bleiben


Evangelische Landeskirche und das Bistum haben sich heute gemeinsam zum Thema "Blumenverkauf an Feiertagen in Sachsen" geäußert. Der traditionelle Kauf von Gestecken zum Ewigkeitssonntag soll danach erlaubt bleiben.

Dresden, 18.01.08: In einer gemeinsamen Pressemitteilung haben sich die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens und das Bistum Dresden-Meißen heute zum Thema "Blumenverkauf an Feiertagen in Sachsen" geäußert. Grund waren Probleme im Zusammenhang mit dem traditionellen Verkauf von Blumen und Gestecken zum Ewigkeitssonntag (Totensonntag). Die Erklärung der Vertreter des katholischen und des evangelischen Büros Sachsen im Wortlaut:

"Die Kirchen werden auch in Zukunft für den Sonn- und Feiertagsschutz eintreten und begrüßen die Gesetzeslage im Freistaat Sachsen, die dem Schutz kirchlicher Feiertage eine hohe Priorität einräumt. Auf der anderen Seite haben sich aus der Veränderung des früheren Ladenschlussgesetzes des Bundes von der „Soll“-Regelung zu einer „Muss“-Regelung im sächsischen Gesetz Schwierigkeiten beispielsweise beim traditionellen Verkauf von Blumen und Gestecken an besonderen Feiertagen (Ewigkeitssonntag) ergeben.

Die Kirchen sehen bei einer sorgfältigen Prüfung des Sonntagsschutzes in entsprechenden Rechtsverordnungen den Verkauf von Blumen im angemessenen Rahmen wie bisher als möglich an.

Die Gesetzeslage sieht bereits Ausnahmen vor, wo nach Entscheidung des Gesetzgebers Blumenläden an allen Sonntagen im Jahr für sechs Stunden geöffnet sein dürfen. Zudem gibt es an rund 180 Ausflugs- und Erholungsorten in bestimmten Städten und Gemeinden Sachsens die Möglichkeit, am Ewigkeitssonntag (Totensonntag) für acht Stunden diese Geschäfte zu öffnen. Allerdings wurde das Gesetz im vergangenen Jahr von den Städten und Gemeinden teilweise unterschiedlich gehandhabt."

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