Ergebnisse der Herbsttagung der Deutschen Bischofskonferenz

Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch


Vom 22. bis 25. September tagten die deutschen Bischöfe bei ihrer Herbstkonferenz in Fulda. Die Ergebnisse der Tagung fasste Erzbischof Zollitsch in einer Pressekonferenz zusammen.









I. Eröffnungsreferat des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz

Zur Eröffnung der Herbst-Vollversammlung habe ich ein Referat zum Thema „�Christus ist unter euch, er ist die Hoffnung auf Herrlichkeit� (Kol 1, 27) – Überlegungen zum missionarischen Dialog der Kirche mit unserer Zeit“ gehalten. Es nimmt den Impuls auf, den Papst Benedikt XVI. der Kirche durch die Verkündigung des Paulusjahrs gegeben hat. Ausgehend von der biblisch bezeugten Vorgehensweise und Theologie des hl. Paulus ging es mir darum, Anregungen für den weiteren Prozess einer zukunftsweisenden Erneuerung der Seelsorge im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zu geben.

Welche gesellschaftliche und kirchliche Situation würde Paulus bei einem Besuch im gegenwärtigen Deutschland vorfinden? Dies bildete die Ausgangsfrage meines Impulsreferats. Anhand von drei Beispielen habe ich versucht, die aktuelle Lage zu skizzieren: 1. Ein großes Ausmaß an Eile und Mobilität ist kennzeichnend für die Gegenwart und fordert die Menschen heraus. 2. Die Kirche ist geprägt durch sehr unterschiedliche, teils widersprüchliche Erwartungen der Katholiken, die ihre Kirchenmitgliedschaft auf vielfältige Weise verwirklichen. 3. In der Gesellschaft wie auch in der Kirche gibt es einen ausgeprägten Individualismus, der zwar der im Glauben grundgelegten Bedeutung des Einzelnen Ausdruck verleihen kann, oft aber zur Absolutsetzung des Individuums führt.

Im zweiten Teil des Referats ging es um die Erwartung vieler Menschen in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, dass die Kirche in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft Werte bildend wirken und den inneren Zusammenhalt des freiheitlichen Gemeinwesens stärken möge. Tatsächlich gehört der Glaube zu den geistigen Grundlagen der modernen Welt und kann das gesellschaftliche Leben stärken. Aber es wäre falsch, das kirchliche Wirken auf eine kritiklose Bestätigung des Bestehenden zu reduzieren. Immer hat die Kirche auch die Aufgabe, eine Weiterentwicklung der gegenwärtigen Verhältnisse anzumahnen.

Der dritte Abschnitt des Referats zeigt an drei Beispielen auf, welche vorrangigen Botschaften Paulus in die Gesellschaft und die Kirche der Gegenwart tragen würde: 1. Als Reaktion auf das Tempo und die Mobilität, die das moderne Leben prägen, setzt er bzw. die Kirche die Einladung zum Verweilen an Orten, die Gottes Gegenwart spüren lassen und Besinnung ermöglichen. In diesem Zusammenhang habe ich auf die Anziehungskraft z.B. von Pilgerorten und Wallfahrtszentren verwiesen, aber auch auf die Chance neuer Räume gelebter Frömmigkeit, wie sie die „City-Pastoral“ in vielen Städten geschaffen hat. Oft haben Kirchen und Klöster die Chance, auch Fernstehende für den Glauben zu öffnen. 2. Gegen den modernen Individualisierungsdruck bekräftigt die paulinische Theologie die Würde jedes einzelnen Menschen. Jeder einzelne wird von Gott persönlich gerufen und gewinnt so einen Halt, der von negativen Formen des Individualismus freimacht. 3. Schließlich würde Paulus gegen eine falsche Rückwärtsgewandtheit und für eine zukunftsorientierte Ausrichtung der Christen plädieren. Die Orientierung auf Gottes Zukunft wird durch das Heranwachsen geeigneter, neuer Formen kirchlicher Gemeinschaft erleichtert, durch neue Wege der Glaubensvertiefung und eine größere Offenheit für den Glaubensaustausch. Dabei ist ein lebendiger Kontakt mit jungen Leuten besonders wichtig: im schulischen Religionsunterricht, in der kirchlichen Jugendseelsorge und bei kirchlichen Großereignissen wie dem Weltjugendtag. Die Erneuerung der Seelsorge ist Teil der von Paulus angemahnten Ausrichtung auf eine Zukunft, in die der Herr seine Kirche selbst begleiten wird.


II. Schwerpunktthemen

1. Studientag „Kirche und Medien“

Am Mittwoch hat sich die Vollversammlung im Rahmen eines ganztägigen Studientages mit dem Thema „Kirche und Medien“ befasst. Dabei ging es um die Auswirkungen des Wandels, der durch die Digitalisierung ausgelöst wird. Mit Hilfe von Fachleuten aus den Medien hat sich die Vollversammlung mit Fragen der technischen Entwicklungen und Änderungen im Nutzungsverhalten auseinandergesetzt, um daraus erste Schlussfolgerungen für medienstrategische Planungen zu ziehen.

Georg Maas, Hauptabteilungsleiter Neue Medien beim MDR, gab einen Überblick über die technische Seite der digitalen Entwicklung. Er wies vor allem darauf hin, dass man heute von Inhalten ausgehen müsse, die über unterschiedliche Vertriebswege an den Nutzer gelangen. Das Internet sah er als die wichtigste Plattform an, die vielerorts die Vereinigung bisher getrennt operierender Redaktionen beschleunigt habe. Der Nutzer möchte zunehmend die Inhalte unabhängig von bestimmten Sendeterminen abrufen können, das Publikum werde aktiver und suche die Inhalte gezielt. Prof. Dr. Renate Köcher vom Institut für Demoskopie, Allensbach, präsentierte detaillierte Ergebnisse zur Entwicklung der Nutzung in den einzelnen Mediengattungen. Sie warnte davor, angesichts der Zuwächse von Nutzerzahlen im Internet traditionelle Medien wie Zeitung, Hörfunk und Fernsehen abzuschreiben und betonte vor allem, dass man die Stärken der unterschiedlichen Medien beachten müsse.

Am Nachmittag wurde der Versuch unternommen, Schlussfolgerungen für die katholische Medienarbeit zu konkretisieren. Wichtige Impulse kamen von zwei Beratern der Publizistischen Kommission, Dr. Thomas Bellut, dem Programmdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und Peter Limbourg, dem Chefredakteur des Nachrichtensenders N24 und der SAT.1 Nachrichten. Beide stützten sich auf die Erfahrungen mit der Digitalisierung in ihren eigenen Sendern und plädierten dafür, dass die Kirche ihr Engagement im elektronischen Bereich stärken solle. Sie sahen große Chancen im Ausbau des Internetangebotes, das die Möglichkeiten offen halte könne, zu einem späteren Zeitpunkt auch eine Verbreitung über Kabel oder Satellit zu prüfen.

Der Vorsitzende der Publizistischen Kommission, Bischof Dr. Gebhard Fürst, stellte erste Schlussfolgerungen für das zukünftige katholische Medienengagement vor. Er verwies auf Stärken des bestehenden Engagements (Vielfalt, starke „Marken“, motivierte Mitarbeiter), sah aber auch Schwächen (Zersplitterung statt Konzentration, Schwächen im elektronischen Bereich und in der Ansprache von Zielgruppen aus den zukunftsrelevanten Milieus). Für die Zukunft sah er drei wichtige Felder: eine Stärkung des elektronischen Angebots durch eine gemeinsame Anstrengung, die Optimierung crossmedialer Strategien durch eine bessere Vernetzung der bestehenden Angebote und die Stärkung der multiplikatorenbezogenen Angebote wie der Journalistenausbildung.

In seinem Schlusswort unterstützte der Vorsitzende diese Optionen und fügte noch die im Verlauf des Studientages als Desiderat genannte verstärkte Bemühung um medienpädagogische Angebote hinzu. Die Fragen des Studientages wurden insgesamt lebhaft diskutiert. Dabei wurden die von den Fachleuten vorgetragenen Vorschläge vielfach unterstützt, auch wenn noch viele Fragen nach konkreten Modellen und Möglichkeiten der Finanzierung offen bleiben mussten.

Die Publizistische Kommission hat nun den Auftrag, die Ergebnisse des Studientages auszuwerten und Vorschläge für die Weiterentwicklung des Medienengagements der Katholischen Kirche zu machen. Einbezogen werden die Beratungsergebnisse einer Arbeitsgruppe, die vom Ständigen Rat eingesetzt wurde, um die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „Digitales Fernsehen“ auszuwerten.

2. Erklärung der deutschen Bischöfe zum Moscheebau in Deutschland

Die Vollversammlung hat eine Erklärung „Zur öffentlichen Diskussion über den Bau von Moscheen“ in zweiter Lesung beraten und verabschiedet. Hintergrund sind die in mehreren deutschen Städten teilweise heftig geführten Debatten über die Errichtung von repräsentativen Moscheen. Diese Bauvorhaben stehen in Zusammenhang mit der seit den 1960er Jahren erfolgten Zuwanderung von Muslimen, die vor allem aus der Türkei stammen. In den betroffenen Stadtteilen führen größere Moscheen jedoch mitunter zu einer markanten Veränderung im Stadtbild und rufen bei Teilen der seit langem ansässigen Bevölkerung Sorgen vor einer Infragestellung der vertrauten Heimat hervor.

Der Erklärung liegen folgende Grundgedanken zugrunde:

Erstens: Die deutschen Bischöfe erinnern an die Grundsätze über die Rechte der Religionen in Staat und Öffentlichkeit, die schon das Zweite Vatikanische Konzil in aller Klarheit dargelegt hat. Unzweifelhaft gehört zur Religionsfreiheit in dieser Sicht auch das Recht der Muslime auf den Bau würdiger Moscheen.

Zweitens: Die Genehmigung von Moscheebauten in Deutschland darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass den Christen in muslimischen Ländern in gleicher Weise Möglichkeiten zur Errichtung von Kirchen eingeräumt werden. Gerade weil wir Christen die Einschränkungen der Religionsfreiheit in muslimisch geprägten Ländern ablehnen und verurteilen, setzen wir uns nicht nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die Rechte der Muslime bei uns. Mit Nachdruck richten die deutschen Bischöfe jedoch die Erwartung an die hier lebenden Muslime, sich in ihren Ursprungs- oder Heimatländern für die Rechte der Christen und der Kirchen einzusetzen. Das aktive Bekenntnis zur Religionsfreiheit der anderen – wo immer diese auch leben mögen – ist ein unerlässlicher Teil jenes Konsenses, der freundschaftliche Beziehungen zwischen Christen und Muslimen in Deutschland zu begründen vermag.

Drittens: In einer demokratischen Gesellschaft können und dürfen konkrete Moscheebau-Projekte nicht der öffentlichen Diskussion entzogen werden. Die deutschen Bischöfe verurteilen jedoch alle Bestrebungen, Sorgen und Ängste der Bevölkerung politisch zu instrumentalisieren. Kritik ist erlaubt, Hetze nicht. Auch in kontroversen Debatten muss der Geist eines gedeihlichen Zusammenlebens herrschen.

Viertens: Das Recht auf den Bau würdiger Moscheen bedeutet nicht, dass bei den Entscheidungen die konkreten Umstände außer Acht gelassen werden dürfen. Grundsätzlich sollten religiöse Bauten nicht zum Ausdruck von Machtansprüchen oder Rivalität missbraucht werden. Gerade bei repräsentativen Projekten sind die möglichen Auswirkungen auf die Anwohner sowie die städtebaulichen und sozial-geographischen Entwicklungsperspektiven in die Planungen einzubeziehen. Moscheen sollten sich in die vorhandene Umgebung einfügen und gewachsene Baustrukturen (z.B. Denkmäler und städtebauliche Ensembles) nicht beeinträchtigen. Die Herausbildung einseitiger Bevölkerungsstrukturen sollte vermieden werden. Es bedarf deshalb in jedem Einzelfall auch kluger Verhandlungen und Entscheidungen darüber, in welchem Umfang Versammlungs- und Schulungsräume, Geschäftslokale und Büros für Dienstleistungen in einen Moscheebau einbezogen werden sollen.

Fünftens: Um des gesellschaftlichen Friedens willen ist es erforderlich, dass die Planungen für ein Moscheebau-Projekt langfristig angegangen werden und durch intensive Diskussionen mit der Wohnbevölkerung und mit den Behörden vorbereitet werden. In der Vergangenheit haben Moscheevereine und Kirchengemeinden wiederholt gut zusammengearbeitet, um Probleme im lokalen Umfeld zu bewältigen. Die katholische Kirche in Deutschland wird auch weiterhin bestrebt sein, Menschen mit ihren unterschiedlichen Interessen und Sorgen zusammenzuführen und Beiträge zu einem friedlichen und gedeihlichen Zusammenleben unter den Bedingungen religiöser Pluralität in unserer Gesellschaft zu leisten.

3. Änderung des Personenstandsrechts zum 01.01.2009

Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsrechts am 01.01.2009 steht die Kirche vor der Aufgabe, das Verhältnis zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung neu zu bestimmen. Grundsätzlich sind die Bischöfe weiterhin an einem engen Zusammenhalt interessiert, weil das Eheversprechen ohne die bürgerlichen Rechtsfolgen nur schwer eingelöst werden kann. So würden beispielsweise Eheleute, die nur kirchlich getraut sind, nach staatlichem Recht weiterhin als unverheiratet gelten, sie würden keinen gemeinsamen Familiennamen führen dürfen, gemeinsame Kinder würden als Kinder unverheirateter Eltern gelten und die Ehepartner hätten gegenseitig keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche und Rentenansprüche.

Die Vollversammlung hat sich nach intensiver Diskussion dazu entschieden, im Rahmen der kirchlichen Ehevorbereitung ein „Nihil obstat“ (lat.: „es steht nichts dagegen“) für Brautpaare einzuführen, die vor der kirchlichen Trauung nicht bürgerlich heiraten. Das Ehevorbereitungsprotokoll und eine Erklärung der Brautleute, dass sie über das Fehlen rechtlicher Wirkungen einer kirchlichen Trauung im staatlichen Bereich belehrt worden seien, werden sodann dem (Erz-)Bischöflichen Ordinariat zur Erteilung des „Nihil obstat“ zugeleitet. Entsprechende Formulierungsvorschläge werden derzeit erarbeitet.

4. Zur Lage christlicher Minderheiten im Irak, in China und in Indien

Die Vollversammlung hat sich in den zurückliegenden Tagen wiederholt mit der Lage christlicher Minderheiten in verschiedenen Teilen der Welt auseinandergesetzt.

Die deutschen Bischöfe bedauern, dass sich die Innen- und Justizminister der Europäischen Union bei ihrem gestrigen Treffen noch nicht auf eine Kontingentlösung für die Aufnahme verfolgter religiöser Minderheiten aus dem Irak verständigt haben. Mit der Entscheidung, eine Beobachtermission zu entsenden und im November das Thema der irakischen Flüchtlinge erneut aufzugreifen, wurde die Tür für eine humanitäre Lösung allerdings offengehalten. Wir hoffen deshalb weiterhin, dass sich die europäischen Staaten zu einer großzügigen Aktion, die dem Selbstverständnis Europas gerecht wird, entschließen können.

Während der Vollversammlung haben wir in einem eigenen Pressegespräch (23.09.2008) eine Broschüre zur Situation der Christen in der Volksrepublik China vorgestellt. Ausdrücklich anerkennen wir in diesem Bericht die Verbesserungen im Bereich der Religionsfreiheit, die sich in den letzten Jahren eingestellt haben. Richtig ist aber auch, dass das Leben der Kirche in China weiterhin strikter Überwachung und großen Beschränkungen unterliegt. Die christlichen Kirchen im Reich der Mitte sind nach wie vor nicht frei und bedürfen deshalb unserer besonderen Aufmerksamkeit und Solidarität.

Die deutschen Bischöfe kamen in diesen Tagen nicht umhin, ihren Blick auch auf die Lage in der indischen Provinz Orissa zu richten. Dort dauern die gewalttätigen Ausschreitungen eines hindu-extremistischen Mobs gegen die Christen seit Wochen an. Mindestens 9 Menschen sind zu Tode gekommen, Unzählige wurden verletzt, viele Frauen vergewaltigt. 40.000 bis 50.000 Menschen sind auf der Flucht. Über 4.000 Häuser und mindestens 100 Kirchen und Kapellen wurden zerstört. Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz habe ich mich am Mittwoch an die indische Präsidentin, Pratibha Patel, gewandt und sie gebeten, alles zu tun, um diesem Vandalismus ein Ende zu bereiten. Einmal mehr zeigt sich, dass das friedliche Zusammenleben der Religionen auch und gerade in unserem Jahrhundert – also unter den Bedingungen einer globalisierten Welt und den damit einhergehenden kulturellen Identitätskonflikten – zu den großen Themen der Menschheit gehört.

5. Wiederaufnahme des theologischen Gesprächs mit der VELKD

Die Deutsche Bischofskonferenz und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) planen eine Fortführung des theologischen Gesprächs. Dabei soll es um das Thema gehen: „Gott und die Würde des Menschen“. Beide Kirchen wissen sich einig in dem Bemühen, am Ziel der kirchlichen Einheit festzuhalten, und wollen sich auch in strittigen gesellschaftlichen Fragen über gemeinsame Positionen verständigen. Die bisherigen Dialogergebnisse der bilateralen Gespräche in Deutschland waren 1984 das Dokument „Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament“ und 2000 die Studie „Communio Sanctorum“. Für die neue Dialogphase werden etwa fünf Jahre veranschlagt. Die Teilnehmenden werden noch benannt.

6. Umfrage zur Messfeier in der außerordentlichen Form des römischen Ritus in den deutschen Diözesen

Im August 2008 hat das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz eine Umfrage über die Häufigkeit und Verbreitung von Messfeiern in der außerordentlichen Form des Ritus durchgeführt. Das Ergebnis zeigt, dass die Normen und Anregungen des Motu proprio Summorum Pontificum in den deutschen Diözesen aktiv aufgenommen und umgesetzt worden sind. Dem vorhandenen Wunsch der Gläubigen und Priester nach einer Möglichkeit zur Messfeier in der außerordentlichen Form wird weitestgehend entsprochen: Die Zahl der Orte, an denen solche Messfeiern stattfinden, wurde seit 2006 verdreifacht und liegt bei 98 (2006: 31 Orte). Die Zahl der Priester, die als Zelebranten zur Verfügung stehen, hat sich im selben Zeitraum nahezu verdoppelt von 78 auf 145. Die größte Zunahme ist bei der Gruppe der Diözesanpriester zu verzeichnen (2006: 46, 2008: 101). Auf diese Weise steht an Sonn- und Werktagen insgesamt ein Angebot auf breiter Ebene zur Verfügung, das den geistlichen und liturgischen Bedürfnissen Rechnung trägt. Die Teilnehmerzahlen in den einzelnen Orten zeigen, dass dieses Angebot insgesamt weiterhin nur eine sehr begrenzte Zahl von Gläubigen wahrnimmt.

7. Pastorale Einführung zum Rituale „Die kirchliche Begräbnisfeier“

Voraussichtlich am 1. Adventssonntag 2009 erscheint im deutschsprachigen Gebiet eine überarbeitete Ausgabe des Rituale „Die kirchliche Begräbnisfeier“. Die Neuauflage war angesichts der vielfältigen pastoralen Erfahrungen seit der letzten Ausgabe von 1972/1973 notwendig geworden. Um die Einführung zu fördern und Hilfen für einen sachgerechten Umgang mit dem neuen liturgischen Buch zu geben, wurde eine Pastorale Einführung erstellt. Die Bischöfe stellen ausdrücklich fest, dass die Kinder, die nach dem Willen der Eltern getauft werden sollten, jedoch vor der Taufe verstorben sind, grundsätzlich ein kirchliches Begräbnis erhalten. Die bisher notwendige Zustimmung des Ortsordinarius im Einzelfall kann damit entfallen.

Der Text wird in der Reihe „Arbeitshilfen“ veröffentlicht.

III. Gesellschaftliche und soziale Fragen

1. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen

Die Vollversammlung begrüßt die Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen vom 18.06.2008. Bemühungen um Energieeinsparung und Energieeffizienz entsprechen dem christlichen Auftrag für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit der Schöpfung. In vielen kirchlichen Einrichtungen und Diözesen werden bereits – auch angestoßen durch den Expertentext der Bischöfe aus dem Jahr 2006 „Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit“ – zahlreiche Klimaschutzprojekte durchgeführt. In den kommenden Wochen wird die Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen die Diözesen und Ordensgemeinschaften über die Möglichkeiten der Richtlinie informieren und zur Nutzung der vorhandenen Fördermittel einladen.

2. Impulstext „Berufen zur caritas“ – Erste Information

Der Vorsitzende der Kommission für caritative Fragen, Bischof Joachim Reinelt, informierte über einen geplanten Impulstext mit dem Titel „Berufen zur caritas“. Der Text soll die zentralen Aussagen der Enzyklika DEUS CARITAS EST (25.12.2006) von Papst Benedikt XVI. in die Situation der katholischen Kirche in Deutschland hinein umsetzen. Knapp zehn Jahre nach der Veröffentlichung des Wortes der deutschen Bischöfe „Caritas als Lebensvollzug der Kirche und als verbandliches Engagement in Kirche und Gesellschaft“ (Die deutschen Bischöfe, Nr. 64) soll er Orientierungen und Impulse für das caritative Handeln und seine geistliche Begründung geben. Er richtet sich an alle caritativ Engagierten im Raum der katholischen Kirche.

3. Jahresbericht der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen

Im Rahmen der regelmäßigen Berichte einzelner Kommissionen hat der Vorsitzende der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Erzbischof Dr. Reinhard Marx (München und Freising), einen Bericht vorgelegt. Im vergangenen Jahr war die politische Debatte in Deutschland besonders von der Diskussion um Reformen in der Arbeitsmarktpolitik und den sozialen Sicherungssystemen besonders geprägt. Ent�gegen dem politischen Trend, angesichts des wirtschaftlichen Aufschwungs einzelne Refor�men eher zurückzunehmen oder wieder abzuschwächen, sei es wichtig, die Notwen�digkeit einer langfristigen Reformperspektive herauszustellen.

Weiter ging er auf den Vertrag von Lissabon zur Reform der Europäischen Union ein, auf den sich die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2007 geeinigt haben. Die Bischofskonferenz steht dieser Reform der Europäischen Verträge trotz mancher Defizite grundsätzlich positiv gegenüber. In ihr haben auch der Kirchenartikel und damit der Dialog der EU mit den Kirchen Berücksichti�gung gefunden. Sie unterstützt ausdrücklich die Ratifikation des Vertrags von Lissabon, wenngleich die Situation nach der Ablehnung Irlands schwieriger geworden ist.

Einen Schwerpunkt des Berichts bildete die Schöpfungsverantwortung. Insbesondere der Klimawandel stellt die Gesellschaft vor große Herausforderungen und darf nicht verharmlost werden. Der von der Kommission herausgegebene Expertentext „Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenera�tioneller und ökologischer Gerechtigkeit“ (2006) stieß auf große öffentliche Resonanz. Er wurde auch in einer englischen Fassung publiziert und der Päpstlichen Kommission Justitia et Pax sowie zahlreichen Bischofskonferenzen in der ganzen Welt zur Verfügung gestellt.

Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE) hat mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 mit dem polnischen Priester und Professor für Politische Wis�senschaften Dr. Piotr Mazurkiewicz ein neuer Generalsekretär gewählt.

IV. Liturgie

1. Exorzismus-Rituale und Handreichung zur deutschen Übersetzung

Die Vollversammlung hat die deutsche Übersetzung des Rituale für den Exorzismus De Exorcismis et Supplicationibus quibusdam („Exorzismen und Bittgebete“) von 1999 angenommen. Nach Zustimmung der Gottesdienstkongregation (Rekognoszierung) soll er in der Reihe deutschsprachiger Ritenbücher veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung soll von einer erläuternden Handreichung begleitet werden, die zu einem besseren Verständnis des Textes beitragen will. Ein Entwurf wird derzeit von der Glaubenskommission erstellt und voraussichtlich im Frühjahr 2009 vorliegen.

Inoffizielle Übersetzungen des Exorzismus-Rituale von 1999 sind bereits seit einigen Jahren im Buchhandel erhältlich.

2. Stand der Arbeiten am Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuch

Vor knapp vier Monaten ist die Erprobungsphase des neuen Gemeinsamen Gebet- und Gesangbuchs zu Ende gegangen. Zwischen dem 1. Advent 2007 und Pfingsten 2008 war in 190 ausgewählten repräsentativen Pfarreien der deutschsprachigen Diözesen eine Probepublikation des „Gotteslob“ getestet worden. Wir sind froh über die große Resonanz und möchten ausdrücklich allen Beteiligten dafür danken: Mehr als 15.000 Menschen haben ihre persönlichen Bewertungen zu Gesängen, Gebeten, Texten und zur Gestaltung des Buches abgeben. Zurzeit werden die Ergebnisse ausgewertet.

Im Jahr 2001 hatten die Deutsche und die Österreichische Bischofskonferenz beschlossen, das 1975 eingeführte Gemeinsame Gebet- und Gesangbuch (GGB) zu überarbeiten. Das neue „Gotteslob“ soll zugleich Liturgie- und Hausbuch sein. Im ersten Teil des Buches sind eine umfangreiche Gebetssammlung sowie Hinweise zu häuslichen Feiern geplant. Der zweite Teil beinhaltet Messgesänge, Lieder, Litaneien und Psalmen. Der dritte Teil dient den Gottesdienstlichen Feiern.

3. Frage der Verlegung des Friedenszeichens in der Heiligen Messe

Die römische Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung hat alle nationalen Bischofskonferenzen gebeten, zu einer möglichen Verlegung des Friedenszeichens in der Heiligen Messe Stellung zu beziehen. Gegenwärtig tauschen die Gläubigen den Friedensgruß vor der Kommunion aus. Zur Diskussion gestellt wurde eine Verlegung an die Stelle zwischen dem Allgemeinen Gebet und der Gabenbereitung. Die Vollversammlung hält eine Verlegung aus theologischen, liturgischen und pastoralen Gründen für nicht sinnvoll und spricht daher die Empfehlung aus, von einer Verlegung abzusehen. Stattdessen sollten die Bemühungen fortgesetzt werden, eine würdige Form des Friedenszeichens in der liturgischen Praxis zu gewährleisten.

V. Schule und Wissenschaft

1. Zur Situation des Religionsunterrichts in Berlin

Die Einführung des für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Faches Ethik in den Sekundarschulen zum Schuljahr 2006/2007 hat die Stellung des Religionsunterrichts in Berlin geschwächt. Die Bürgerinitiative „Pro Reli e.V.“ verfolgt das Ziel, über ein Volksbegehren einen Wahlpflichtbereich (konfessioneller) Religionsunterricht/Ethik an den Berliner Schulen einzurichten. In der am Montag (22.09.2008) gestarteten zweiten Phase des Volksbegehrens müssen bis zum 21. Januar 2009 170.000 Unterschriften gesammelt werden. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt die Initiative und unterstützt nachdrücklich den Erzbischof von Berlin, Georg Kardinal Sterzinsky, in seinen Aktivitäten zur Verbesserung der Situation des Religionsunterrichts in Berlin. Die Bischöfe unterstreichen nochmals die Bedeutung des schulischen Religionsunterrichts, der in den meisten Bundesländern als ordentliches Lehrfach unterrichtet wird und hohe Akzeptanz bei Eltern wie Schülern erfährt. Am 4. Dezember werden das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz und das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschlands (EKD) in Berlin einen Kongress zur Bedeutung der religiösen Bildung in Schule und Gesellschaft veranstalten.

2. Zum Erziehungs- und Bildungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen

Der Vorsitzende der Kommission für Erziehung und Schule, Erzbischof Hans-Josef Becker (Paderborn), hat der Vollversammlung eine geplante Erklärung zum Erziehungs- und Bildungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen vorgestellt. Der Textentwurf verortet Kindertageseinrichtungen im Spannungsfeld von Familie, Kirche, Schule und Öffentlichkeit und erläutert die familienunterstützende Bedeutung sowie das Bildungsverständnis der katholischen Einrichtungen. Die Erklärung knüpft an die Diskussion um die Bildungspläne der Länder für den Elementarbereich an und verdeutlicht das katholische Profil der kirchlichen Einrichtungen. Mit Blick auf die religiöse Pluralität, die auch in katholischen Kindertageseinrichtungen zum Alltag gehört, wird eine differenzierte Religionspädagogik vorgeschlagen. Sie verbindet die Aufgabe, katholische Kinder im Glauben der Kirche zu beheimaten, mit Offenheit und Respekt für andersgläubige Kinder und deren Eltern.

Der Entwurf nimmt auch Anregungen aus einem Konsultationsverfahren auf, an dem verschiedene für katholische Kindertageseirichtungen Verantwortliche beteiligt waren. Nach Einarbeitung letzter Modi soll die Erklärung in der Reihe „Die deutschen Bischöfe“ veröffentlicht werden.

3. Religionspädagogische Internet-Plattform

Seit Juni 2006 stellt das religionspädagogische Portal www.rpp-katholisch.de umfangreiche Materialien und Unterrichtshilfen für den katholischen Religionsunterricht in allen Schulstufen und Schularten zur Verfügung und informiert Religionslehrerinnen und Religionslehrer über aktuelle Entwicklungen. Das Angebot stößt auf eine erfreulich gute Resonanz. Um die religionspädagogische und katechetische Arbeit der Einrichtungen in den Diözesen auch weiterhin zu unterstützen und zu ergänzen, soll das Internetangebot, das zunächst als Projekt auf drei Jahre angelegt war, fortgeführt werden. Die Vollversammlung hat ein entsprechendes Folgeprojekt in Auftrag gegeben.

Die Internetplattform www.rpp-katholisch.de ist im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz vom Frankfurter Lehrstuhl für Religionspädagogik und Mediendidaktik und von der Allgemeinen gemeinnützigen Mediengesellschaft mbH (APG) entwickelt worden.

4. Katholisch-Theologische Studiengänge und Kirchliches Hochschulrecht

Die Vollversammlung hat die Errichtung der „Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge in Deutschland“ (AKAST) beschlossen und dazu einen öffentlichen rechtsfähigen Verein kirchlichen Rechts gegründet. Als Vorsitzender des Trägervereins wurde Prof. Dr. Alfred Hierold (Bamberg) bestätigt. Der Verein hat im Rahmen des so genannten „Bologna-Prozesses“ die Aufgabe, die Qualität vor allem theologischer Studiengänge im Sinne der Apostolischen Konstitution „Sapientia Christiana“ zu sichern. In Zusammenarbeit mit dem Heiligen Stuhl und dem Akkreditierungsrat soll AKAST gemäß den „Eckpunkten für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion“ der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2007 kanonische Studiengänge begutachten und damit eine der Voraussetzungen für die kirchliche und staatliche Genehmigung schaffen.

Für die Katholischen Hochschulen in Deutschland hat die Vollversammlung ferner Partikularnormen zur Apostolischen Konstitution „Ex Corde Ecclesiae“ (ECE) vom 15. August 1990 beschlossen. Für die Katholischen Universitäten und Hochschulen ist die Apostolische Konstitution „Ex Corde Ecclesiae“ die weltkirchliche Rahmenvorgabe. Die jetzt beschlossenen Partikularnormen sind Durchführungsbestimmungen für den Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Besonderes Gewicht haben in dem Text die kirchliche Profilierung der Hochschulen, das Gespräch zwischen kirchlicher Autorität und Hochschule sowie die Kriterien für die Anerkennung neuer Hochschulen. Die Partikularnormen betreffen gegenwärtig die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Pflegewissenschaftliche Fakultät in Vallendar sowie die fünf Katholischen Fachhochschulen. Die Partikularnormen bedürfen noch der Approbation durch den Heiligen Stuhl.

VI. Weltkirche

1. Jahresbericht der Deutschen Kommission Justitia et Pax

Die Vollversammlung hat sich mit dem Jahresbericht der Deutschen Kommission Justitia et Pax befasst. Im März 2008 wurde Weihbischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) zum neuen Vorsitzenden gewählt, der in diesem Amt Erzbischof Dr. Reinhard Marx (München und Freising) folgt. Justitia et Pax hat auch im zurückliegenden Jahr in den Themenfeldern Entwicklungspolitik, Frieden und Menschenrechte wichtige Beiträge zum politischen Dialog mit der Bundesregierung, den Parteien und gesellschaftlichen Organisationen erbracht. Besonders ist auf die gute ökumenische Kooperation im Rahmen der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) hinzuweisen. Die jährlich von der GKKE herausgegebenen Berichte zum Rüstungsexport und zum deutschen Beitrag in der internationalen Armutsbekämpfung haben auch zuletzt wieder ein beachtliches Interesse in Medien und Politik gefunden.

In diesem Herbst endet die dreijährige deutsche Präsidentschaft in der europäischen Justitia-et-Pax-Konferenz. Weihbischof em. Leo Schwarz (Trier) hat in dieser Zeit das Amt des Präsidenten wahrgenommen. Inhaltlich stand die Frage im Vordergrund, welche Beiträge die Kirchen zur Versöhnung in gespaltenen Gesellschaften und nach zwischenstaatlichen Konflikten erbringen können. Internationale Konferenzen in der Ukraine, in Nordirland, Sizilien und – in diesen Tagen – auf dem Balkan zeigen, dass der kirchliche Dienst in diesen Fragen immer mehr auf die enge Zusammenarbeit verschiedener Ortskirchen angewiesen ist. Auch für die Zukunft liegen in dieser Europäisierung große Chancen für die Kirche.

2. Zur Situation der Kirche in China

Erneut hat sich die Vollversammlung mit der Situation der Kirche in China befasst. Die Kommission Weltkirche hat verschiedene Initiativen geplant, mit denen die Beziehungen zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirche in China vertieft werden sollen. Eine für Oktober 2008 geplante Delegationsreise der deutschen Bischöfe nach China wird angesichts der augenblicklich schwierigen politischen Umstände verschoben.

Bereits am Mittwoch (23.09.2008) hatte der Kommissionsvorsitzende Erzbischof Dr. Ludwig Schick (Bamberg) die diesjährige „Initiative für verfolgte und bedrängte Christen“ vorgestellt, die in diesem Jahr die Situation der Christen in der Volksrepublik China in den Mittelpunkt stellt. Das Statement von Erzbischof Schick, die Arbeitshilfe zur Initiative und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.dbk.de.

3. Aufrufe der deutschen Bischöfe zur Aktion Adveniat 2008 und zur Aktion Dreikönigssingen 2008/2009

Die Vollversammlung hat den Aufruf der deutschen Bischöfe zur Adveniat-Aktion 2008 verabschiedet. Er soll am 3. Adventssonntag (14.12.2008) in allen Gottesdiensten verlesen werden. Die diesjährige Aktion steht unter dem Motto „Gott wohnt in ihrer Mitte“ und richtet den Blick auf das Leben der Menschen in der Großstadt. „In den großen Metropolen Lateinamerikas sind Millionen in den Slums auf engstem Raum zusammengepfercht. Sie leben unter unvorstellbaren Bedingungen, ohne Arbeit, ohne Perspektive“, heißt es im Aufruf der Bischöfe. Der Erlös der Kollekte für die Aktion Adveniat, die am Heiligabend und am 1. Weihnachtstag (24./25.12.) in allen Gottesdiensten gehalten wird, ist ausschließlich für die Arbeit der Bischöflichen Aktion Adveniat bestimmt.

Ebenfalls verabschiedet hat die Vollversammlung den Aufruf der deutschen Bischöfe zur Aktion Dreikönigssingen 2008/2009, die unter dem Leitwort „Kinder suchen Frieden“ steht. Der Aufruf soll in den Amtsblättern veröffentlicht und den Gemeinden zur Kenntnis gebracht werden. „Kinder gehören zu den Schwächsten der Gesellschaft und sind deshalb besonders von der Gewalt betroffen“, so die Bischöfe. „Die allgegenwärtige Gewalt erzeugt Angst, sie erstickt die Lebensfreude und lähmt die Menschen.“ Die Aktion Dreikönigssingen ist die weltweit größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder. Jedes Jahr sind Anfang Januar rund eine halbe Million Kinder unterwegs, um den Segen „Christus mansionem benedicat – Christus segne dieses Haus“ an die Türen zu schreiben und Spenden zu sammeln.

VII. Pastoral

1. Bericht vom Weltjugendtag in Sydney

Der Vorsitzende der Jugendkommission, Bischof Dr. Franz-Josef Bode (Osnabrück), hat einen Bericht über den Weltjugendtag in Sydney (15.-20.07.2008) gegeben. Aus Deutschland haben 15 Bischöfe und 6.000 Jugendliche an dem Großereignis teilgenommen. Deutschland bildete damit die viertgrößte Pilgergruppe. Wie vor drei Jahren in Köln war auch der Weltjugendtag in Sydney ein friedliches Fest des Glaubens. Weltjugendtage bieten eine besondere Chance, gerade auch in der Gruppe der jungen Erwachsenen die Glaubensweitergabe neu zu beginnen und zu vertiefen. Die Vollversammlung dankt allen Beteiligten, die am Gelingen des Weltjugendtags auf deutscher Seite beteiligt waren, insbesondere der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge (afj), dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und den Diözesanseelsorgern.

VIII. Ökumene

1. Reformationsgedenken 2017

Der Vorsitzende der Ökumenekommmission, Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg), hat der Vollversammlung über das bevorstehende Reformationsgedenken 2017 und die vorbereitende Dekade berichtet. Für die Deutsche Bischofskonferenz hat vergangenen Sonntag Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg) an der Eröffnungsfeier der „Lutherdekade“ in Wittenberg teilgenommen. Die katholische Kirche wird sich an verschiedenen Initiativen und Projekten beteiligen, die auch dazu beitragen sollen, die ökumenische Dimension der Reformation zu fördern, das Reformationsgeschehen in universalkirchlicher Perspektive zu beleuchten und auf den gesamten Gang der Kirchengeschichte zu beziehen. Wenn es gelingt, gemeinsam das Reformanliegen der Reformation zu würdigen und zu einem gemeinsamen Lutherverständnis zu kommen, würde das die Ökumene einen großen Schritt nach vorne bringen.

2. Wiederaufnahme theologischer Gespräche mit dem Moskauer Patriachat

Der Vorsitzende der Ökumenekommmission, Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg), stellte Planungen zur Wiederaufnahme theologischer Gespräche mit dem Moskauer Patriarchat vor. Angeregt wurden sie auch von Metropolit Kirill, dem Leiter des Kirchlichen Außenamtes des Moskauer Patriarchats. Neben theologischen Fragen sollen auch sozialethische und staatskirchenrechtliche Themen besprochen werden. Konkrete Verabredungen mit dem Moskauer Patriarchat werden noch getroffen.

Theologische Gespräche zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und dem Moskauer Patriarchat waren seit 1986 in unregelmäßigen Abständen geführt worden (Moskau 1986, München 1988, Altötting 1992, St. Ottilien 1996, Minsk 1998).

IX. Personalien

Die Vollversammlung hat Weihbischof Hubert Berenbrinker (Paderborn) zum Mitglied der Ökumenekommission und der Kommission für Schule und Erziehung sowie Weihbischof Ludger Schepers (Essen) zum Mitglied der Pastoralkommission und der Publizistischen Kommission gewählt. Weihbischof Dr. Stephan Ackermann (Trier) wurde zum Mitglied der Kommission Weltkirche gewählt und zugleich von der Mitgliedschaft in der Pastoralkommission entpflichtet. Die Wahlen gelten für die laufende Amtsperiode bis zur Herbst-Vollversammlung 2011.

Bischof Dr. Felix Genn (Essen) wurde auf eigenen Wunsch nach der Übernahme der Leitung des Bischöflichen Hilfswerks Adveniat von der Mitgliedschaft in der Jugendkommission entpflichtet.

Bischof Dr. Konrad Zdarsa (Görlitz) wurde zum Mitglied der Unterkommission für Osteuropa (insbesondere RENOVABIS) gewählt.

Weihbischof Dr. Franz-Josef Overbeck (Münster) wurde in die Bischöfliche Arbeitsgruppe Europa gewählt.

Die Vollversammlung hat Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg) zum Vorsitzenden des Aktionsausschusses von RENOBABIS und Dr. Stefan Vesper (Bonn) zum Stellvertretenden Vorsitzenden ernannt. Die Amtszeit gilt jeweils für fünf Jahre.

Als Vertreter der kirchlichen Hilfswerke in der Unterkommission für wissenschaftliche Aufgaben im weltkirchlichen Bereich hat die Vollversammlung Prälat Prof. Dr. Josef Sayer (Aachen) berufen. Die Wahl gilt für die laufende Amtsperiode bis 2011.

Zum neuen Leiter der Pressestelle und Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz wurde Matthias Kopp gewählt. Die Berufung gilt für die laufende Amtszeit des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz bis zur Frühjahrs-Vollversammlung 2014.

Die Vollversammlung hat der Aufnahme von Bernhard Esser (Köln) in den Katholischen Akademischen Ausländer-Dienst (KAAD) e. V. und von Dr. Siegfried Kleymann (Münster) in den Akademischen Ausschuss des KAAD zugestimmt. Die Berufungen gelten für die laufende Amtsperiode bis 2011.

Zum Leiter der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk hat die Vollversammlung erneut Prof. Dr. Josef Wohlmuth (Bonn) berufen. Die Berufung gilt für die laufende Amtsperiode bis 2011.


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