Kloster St. Marienstern: Schwester Paulina legt ewige Gelübde ab

in Panschwitz-Kuckau, am Sonntag, 29. Juni


Schwester Paulina am Tag ihrer ewigen Profess.
Ihre ewige Profess, die öffentlichen Gelübde zum endgültigen Eintritt in den Orden, legt Schwester Maria Paulina Köhler (26) am 29. Juni in der Kirche des Zisterzienserinnenklosters in Panschwitz-Kuckau ab.

Panschwitz-Kuckau (Kamenz), 26.06.2008 (KPI): Ihre ewige Profess, die öffentlichen Gelübde zum endgültigen Eintritt in den Orden, legt Schwester Maria Paulina Köhler (26) am Sonntag, dem 29. Juni, um 10 Uhr in der Kirche des Zisterzienserinnenklosters St. Marienstern in Panschwitz-Kuckau nahe Kamenz ab. Die Feier der Heiligen Messe beginnt um 10 Uhr. Geleitet wird der Gottesdienst vom emeritierten Abt Thomas Denter aus der Zisterzienserabtei Marienstatt im Westerwald.

Sr. Paulina stammt aus Deuna im thüringischen Eichsfeld. Seit 2004 lebt sie in Marienstern. Nach der Kandidatur – einer Zeit, in der die Bewerberin den Orden kennen lernen konnte und die ein halbes Jahr dauerte – bekam sie mit dem Ordensgewand auch ihren Ordensnamen: Auf den Namen Barbara getauft, heißt sie nun Maria Paulina. Damit ging für Schwester Paulina ein großer Wunsch in Erfüllung, da sie sich dem heiligen Paulus sehr verbunden fühlt. Ihre Heimatpfarrei ist dem Patronat St. Peter und Paul gewidmet. Die Profess findet am Festtag der beiden Apostel statt.

Nach einem Noviziatsjahr (Prüfungs- und Ausbildungszeit) legte Schwester Paulina die zeitlichen Gelübde ab, die auf drei Jahre begrenzt waren. In dieser Zeit, dem sogenannten Juniorat, arbeitete sie unter anderem im Klosterladen. Inzwischen ist sie die "Kirchenschwester" und damit für Sauberkeit, Schmuck und liturgische Ausstattung der Klosterkirche zuständig. Darüber hinaus hält sie Religionsstunden in der Behinderteneinrichtung des Klosters. Das Zisterzienserinnenkloster St. Marienstern wurde 1248 gegründet. Dem Konvent gehören heute insgesamt 20 Schwestern an.

Stichwort: Profess

Als Profess (lat. Professio = Bekenntnis) wird das öffentliche Gelübde der Ordensleute bezeichnet, mit dem sie die Einhaltung der drei Ordenstugenden Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam versprechen und damit ihren Eintritt in den Orden besiegeln. Das Kirchenrecht definiert das Gelübde als „ein Gott überlegt und frei gegebenes Versprechen“ (CIC 1191).

Indem sich Mönche und Nonnen zu den Ordensregeln bekennen, möchten sie ihr eigenes Leben selbstbestimmt binden, von Gott her bestimmen lassen und verzichten von daher bewusst auf bestimmte menschliche Bindungen wie Besitz, Partnerschaft oder Macht.

Vor einer lebenslangen Bindung in der „Ewigen Profess“, die frühestens mit 24 Jahren möglich ist, stehen als Erprobungszeiten ein mindestens einjähriges Noviziat und mindestens drei Jahre der „Zeitlichen Profess“. MB


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