Weihbischof Georg Weinhold feiert 35. Jahrestag seiner Bischofsweihe

am 8. September in Dresden


Kann den 35. Jahrestag seiner Bischofsweihe feiern: Georg Weinhold.
Zum festlichen Pontifikalamt am 8. September um 18 Uhr in der Dresdner Kathedrale zelebrieren auch Bischof Joachim Reinelt aus Dresden sowie Erzbischof Dr. Ludwig Schick aus Bamberg mit.

Dresden, 02.09.2008 (KPI): Den 35. Jahrestag seiner Weihe zum Bischof feiert Weihbischof Georg Weinhold, Dresden, am Montag, den 8. September. Das festliche Pontifikalamt – das um 18 Uhr in der Dresdner Kathedrale beginnt und zu dem zahlreiche Gäste erwartet werden – zelebrieren auch Bischof Joachim Reinelt aus Dresden sowie Erzbischof Dr. Ludwig Schick aus Bamberg mit. Der Bamberger Erzbischof wird die Festpredigt halten. Die musikalische Gestaltung übernehmen die Dresdner Kapellknaben unter Leitung von Domkapellmeister Matthias Liebich.

Weihbischof Weinhold hatte erst vor wenigen Tagen – am 22. August – seinen Rückzug aus dem aktiven Dienst als Weihbischof des Bistums Dresden-Meißen bekannt gegeben. Der 73-jährige trat aus gesundheitlichen Gründen damit bereits vor Vollendung seines 75. Lebensjahres in den Ruhestand. Er war zu diesem Zeitpunkt der dienstälteste amtierende Bischof in Deutschland und vermutlich einer der dienstältesten aktiven Weihbischöfe der römisch-katholischen Kirche weltweit.

Geboren wurde Georg Weinhold am 28. November 1934 in Zittau. Er studierte in Erfurt und Neuzelle katholische Theologie und wurde am 19. Dezember 1959 im Bautzener Dom zum Priester geweiht. Anschließend war er ab 1960 in Kamenz und ab 1965 in Leipzig-Connewitz Kaplan. 1968 wurde er zunächst Pfarrvikar und ab 1971 Pfarrer in Dippoldiswalde. Im selben Jahr berief ihn Bischof Gerhard Schaffran als Ordinariatsrat in die Bistumsverwaltung.

Papst Paul VI. ernannte ihn am 5. Juli 1973 zum Weihbischof im Bistum Meißen (1980 in Bistum Dresden-Meißen umbenannt). Die Bischofsweihe spendete ihm Gerhard Schaffran am 8. September desselben Jahres und berief ihn zudem zum Bischofsvikar, zuständig zunächst für Personalfragen, später für Ordensbelange im Bistum. Seit 1990 steht er dem Domkapitel St. Petri zu Dresden, dem er seit 1976 angehört, als Domdekan vor. Die Domkapitulare werden an dem festlichen Gottesdienst zum Jahrestag der Bischofsweihe ebenfalls teilnehmen. Bischof Joachim Reinelt übertrug Georg Weinhold 1997 auch das Amt des Generalvikars, das er bis 2004 innehatte. Weihbischof Weinhold ist außerdem Vorsitzender des Bonifatiuswerks im Bistum Dresden-Meißen.

In der Deutschen Bischofskonferenz war er Mitglied der Kommission „Geistliche Berufe und kirchliche Dienste“. Sein Wahlspruch als Bischof lautet „In laudem gloriae gratiae suae“ (deutsch: „Zum Lob seiner herrlichen Gnade“) aus dem Epheserbrief (Eph 1,6).

Georg Weinhold ist der erste Weihbischof des Bistums (Dresden-)Meißen seit der Reformation.


STICHWORT WEIHBISCHOF:

Bischöfe, die ein Bistum leiten, werden Diözesanbischöfe genannt. Ihnen zur Seite stehen oft ein oder mehrere Weihbischöfe, die unter anderem bischöfliche Weihehandlungen – etwa Priester-, Kirchen- und Altarweihen – oder beispielsweise die Spendung des Firmsakraments vornehmen. Daher leitet sich der Name Weihbischof ab.

Weihbischöfe tragen ebenfalls die bischöflichen Amts- und Ehrenzeichen wie Ring, Hirtenstab und Mitra und haben als Mitglieder des Kollegiums aller katholischen Bischöfe teil an der Lehrvollmacht der Gesamtkirche, die etwa bei den Beratungen und Beschlüssen eines Konzils zum Ausdruck kommt. In der Diözese ist der Weihbischof Bischofsvikar, er nimmt also einen speziellen Aufgabenbereich im Namen des Diözesanbischofs eigenverantwortlich wahr.

Entwickelt hat sich die Rolle des Weihbischofs im 13. und 14. Jahrhundert, als immer mehr Bischöfe aus dem Orient vertrieben und im Abendland aushilfsweise mit bischöflichen Weihehandlungen betraut wurden. Seither trägt jeder Weihbischof als Titel den Namen einer untergegangenen Diözese. Georg Weinhold ist Titularbischof von Idicra. Die Stadt in Nordafrika, in der früheren römischen Provinz Numidien gelegen, existiert heute nicht mehr.

Ein Weihbischof wird vom Papst ernannt. Dazu reicht der Diözesanbischof gewöhnlich eine Liste mit drei besonders geeigneten Kandidaten für das Amt im Vatikan ein. Die Bischofsweihe für neuernannte Weihbischöfe muss innerhalb von drei Monaten nach deren Ernennung erfolgen.
MB


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