Offener Brief der Edith-Stein-Gesellschaft Deutschland an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum "Kreuz"-Urteil

vom 3. November 2009

Speyer, den 10.12.2009

Hohes Gericht,

am 3. November 2009 haben Sie in einem Verfahren gegen Italien geurteilt, Kreuze in Klassenzimmern staatlicher Schulen würden das Menschenrecht auf Religionsfreiheit verletzen. Damit wollen Sie offensichtlich einer Entfernung christlicher Symbole in der europäischen Öffentlichkeit, insbesondere im Bereich der Bildungsinstitutionen, den Weg bereiten.

Das ausschließlich laizistisch argumentierende Urteil ist blind für die Bedeutung christlicher Humanität als Quelle der in Europa formulierten Menschenrechte und der Menschenwürde. Die Väter und Mütter der europäischen Menschenrechtskonvention haben diese bewusst auf ein breites geistiges Fundament gestellt, um nach der Barbarei von Nationalsozialismus und Kommunismus zu verhindern, dass in Europa jemals wieder Menschen im Namen inhumaner Ideologien gepeinigt, geschändet und ermordet werden.

Die Achtung des Kreuzes - auch im öffentlichen europäischen Raum - stützt sich auf gewichtige Argumente. So ist die Philosophin und Heilige der katholischen Kirche, die deutsche Jüdin Edith Stein (* 1891 Breslau, +1942 Auschwitz), aus deren Familie zahlreiche Angehörige dem Holocaust zum Opfer fielen, 1933 in den Kölner Karmel eingetreten und hatte auf eigenen Wunsch den Namen Teresia Benedicta a cruce (= vom Kreuz) angenommen.

Damit verwies Edith Stein, die von Papst Johannes Paul II. zur Kopatronin Europas ernannt worden ist, darauf, dass das Kreuz für das universale Heil steht - gerade gegen die unerhörte Zerstörungswut des Nationalsozialismus und anderer Ideologien, ob diese nun für völkische oder klassenkämpferische Ziele eintraten. Edith Stein hat im Juni 1939 ihr Leben im Zeichen des Kreuzes für die geistige Überwindung des europäischen Mordens angeboten. Dass Deutschland und Europa nach dem „Jahrhundert der Wölfe" mit seinen Millionen von Opfern wieder erstanden sind, ist auch auf solche Lebenshingaben zurückzuführen.

Das Kreuz ist im Zeugnis der Märtyrer ein Symbol dafür, dass die Liebe Hass und Bosheit von innen her überwindet. Damit wurde es zu einem universalen Zeichen für gegenseitige Achtung, unverletzliche Würde, je eigene Rechte und gemeinschaftliche Verantwortung aller. Im Namen dieser universalen Menschenrechte tritt es totalitären Versuchungen entgegen und wahrt das Recht auf Pluralität. Diesen Zielen sollte gerade der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dienen.

Wenn Sie in Sachen Menschenrechte urteilen, dürfen Sie sich nicht blind dafür stellen, dass die Totengräber der freiheitlichen Demokratie und der Menschenrechte, d.h. Nationalsozialismus und kommunistische Diktaturen, das Kreuz aus den Schulen und der Öffentlichkeit entfernten, weil sie darin mit Recht Widerstand gegen Unterdrückung von Menschen durch Menschen witterten. Das Kreuz ausgrenzen und zum Verschwinden bringen zu wollen zeugt von unverantwortlicher Geschichtsvergessenheit. Eine "Neutralität" im Blick auf das Kreuz ist gerade nicht wertneutral. Vielmehr ist Laizismus selbst gefährliche Ideologie und führt zum ideologischen Zwang.

Das Kreuz steht in der Öffentlichkeit für ein Europa der Menschenrechte. Die historische Entwicklung Europas hat nach leidvollen Umwegen ihre besten Kräfte und geistigen Inspirationen daraus bezogen. Sie haben das mit Ihrem Urteil nicht sehen wollen und damit das Vertrauen großer Teile der europäischen Bevölkerung nicht nur in die Weisheit Ihres Gerichtes, sondern auch in die europäischen Organisationen insgesamt erschüttert. Das wird die Europaverdrossenheit vermehren. Sie haben die Autorität des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit Ihrem Urteil selbst untergraben, denn man wird auf der Ebene der Einzelstaaten  - mit Recht - alles daran setzen müssen, seine Auswirkungen zu verhindern.

Gegen Ihre Geschichtsvergessenheit fordern wir eine ideologiefreie Rechtsprechung, die das kostbarste Symbol Europas wahrt, aus dem die Menschenrechte geschichtlich erwachsen sind. Wir hoffen, dass die Große Kammer Gelegenheit bekommt, das Urteil zu revidieren.

Der Vorstand der ESGD: Dr. Katharina Seifert, Präsidentin, Freiburg; Prof. Dr. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, Vizepräsidentin, Dresden; Dr. Beate Beckmann-Zöller, Oberhaching; Dr. Ulrich Dobhan OCD, München; Prof. Dr. Andreas Uwe Müller, Fribourg/Ch; Felix Schandl OCarm, Springiersbach; Adele Stork, Bretten

Die Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats der ESGD: Dr. Monika Pankoke-Schenk, Moers


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