Wichtige Entscheidung im Kampf gegen Kinderarmut

Caritas begrüßt Bundesverfassungsgerichts-Urteil zu Hartz IV-Sätzen

Caritas

Dresden, 08.02.10: Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz IV-Gesetz begrüßt. Im Kampf gehen die Kinderarmut sei eine wichtige Entscheidung getroffen worden, sagte Caritasdirektor Matthias Mitzscherlich zum Urteil der Verfassungsrichter, die Regelsätze für Kinder eigenständig zu berechnen.„Das Bundesverfassungsgericht hat in deutlichen Worten klargestellt, dass die geltenden Berechnungsgrundlagen weder für Erwachsene noch für Kinder bis 14 Jahre eine menschenwürdige Existenz sichern." 

Mitzscherlich forderte zudem stärkere Investitionen in die Bildung. „Wir müssen in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen investieren und Kindern aus armen Familien befähigende Sachleistungen wie kostenlosen Nachhilfeunterricht oder den Besuch eines Sportvereins ermöglichen". Hier seien besonders die Länder und die Kommunen in der Verantwortung. Die Bundesregierung sei jedoch nun dringend aufgefordert, „diese höchstrichterliche Entscheidung zügig umzusetzen", so der Caritasdirektor.

In seinem Grundsatzurteil verlangte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung bis zum 1. Januar nächsten Jahres. Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss, dass nicht nur die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze für Kinder, sondern auch die der Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstößt. Die Achtung der Würde jedes Einzelnen verlange neben der „physischen Existenz" auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

as



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