Diözesanratsvorsitzender: Leben der Gemeinde mittragen

Pfarrgemeinderatswahlen am 16./17. und 23./24. Oktober

Liebe Schwestern und Brüder,

am 16./17. und 23./24. Oktober finden Pfarrgemeinderatswahlen in unserem Bistum Dresden-Meißen statt. Die Pfarrgemeinderäte sollen getragen sein vom geschwisterlichen Miteinander zur Entfaltung des Gemeindelebens. Sie sind kein Instrument zur Verteilung der Aufgaben des Pfarrers an engagierte MitgliederInnen der Gemeinde.

Im Dekret 13 der Synode des Bistums Dresden-Meißen wurde formuliert: „Die Synode sieht eine wichtige Aufgabe darin, aus Einsicht und Urteil aller Glieder der Kirche eine öffentliche Meinung wachsen zu lassen, um so dem Geiste Christi Raum zu geben" und weiter „Diese Partnerschaft im Geiste der Brüderlichkeit soll in entsprechenden kirchlichen Ordnungen zum Ausdruck kommen." Das II. Vatikanische Konzil forderte „die Würde und Verantwortung der Laien in der Kirche anerkennen und fördern" und formuliert: „Der Anteil der Laien an der Sendung der Kirche ist für diese lebensnotwendig."

Die Pfarrgemeinderäte haben den Auftrag, das Leben der Kirche und der Gemeinden mitzuformen und mitzutragen. Es ist dies eine Tätigkeit der Mitsorge und Mitgestaltung, der helfenden Unterstützung und Beratung. Aus dieser Verantwortung heraus ergibt sich der andere Teil ihres Aufgabenbereiches, nämlich den Bezug auf ihr Leben und Zeugnis in der Welt, auf das Leben in der Gesellschaft, in der Kommune, im Staat.

So gesehen wird der Pfarrgemeinderat ein Abbild der Gemeinde, wenn er ihre Vielfalt widerspiegelt.
Aus diesem Grunde bitten wir Sie, liebe Schwestern und Brüder, von Ihrem aktiven und passiven Wahlrecht in Ihrer Pfarrgemeinde Gebrauch zu machen.


Dr. Nikolaus Legutke
Vorstand



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