Diözesanrat: Erklärung zum Sonntagsschutz

Dresden, 17. September 2010

Im Grundgesetz wird der Sonntag als „Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" geschützt. Seit einigen Jahren erleben wir immer wieder Vorstöße von Handel und Politik, dieses Gesetz aufzuweichen. Mit großer Sorge nehmen wir in diesen Tagen wahr, dass Kommunen und Landkreise auf Grund des Ladenschlussgesetzes des Freistaates Sachsen die Öffnung an Sonntagen beschließen.

Wir appellieren an die Politiker des Landes Sachsen, den Sonntag als kostbares Gut zu erhalten. Nicht der wirtschaftliche Aspekt darf bei diesen Entscheidungen im Vordergrund stehen, sondern das Wohl der Menschen. Es ist ohnehin fragwürdig, ob durch die zusätzlichen Öffnungszeiten höhere Umsätze erzielt werden.

Der Schutz des Sonntages ist für uns wichtig, weil

- unsere vom Christentum geprägte Kultur allen Menschen die Möglichkeit zur Ausübung ihrer religiösen Aktivitäten einräumen muss;

- der Sonntag als Tag der Ruhe und Erholung für das seelische Wohlbefinden aller Menschen notwendig ist;

- der Sonntag der Stärkung der Familien dient;

- wir in Sorge sind, dass der Sonntagsschutz noch weiter aufgeweicht wird (z.B. Dienstleistungsgewerbe).


Zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens besteht für bestimmte Berufsgruppen die Notwendigkeit auch am Sonntag ihrer Arbeit nachzugehen. Dies trifft keinesfalls für die Versorgung der Menschen mit Konsumgütern zu.
Aus diesem Grunde appellieren wir an die Landespolitiker, nicht durch Gesetzesänderungen die Ladenöffnungszeiten an Sonntagen zu ändern bzw. zu erweitern.


Dr. Nikolaus Legutke
Vorsitzender


Der Diözesanrat ist die Laienvertretung der Katholiken des Bistums Dresden-Meißen. Er besteht aus Delegierten der neun Dekanate, Vertretern von im Bistum tätigen katholischen Verbänden sowie Einzelpersönlichkeiten.



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