Wiederwahl von Barnabas Bögle zum Abt von Ettal möglich

Sächsisches Kloster Wechselburg gehört zum Kloster Ettal

Wohl bald wieder Abt von Ettal: Pater Barnabas Bögle.

Vielleicht schon bald wieder Abt von Ettal und Kloster Wechselburg: Benediktinerpater Barnabas Bögle.


Wechselburg, 09.07.10: Gestern traf in Ettal ein Schreiben von Kardinal Franc Rodé, dem Präfekten der vatikanischen Kongregation für die Ordensleute ein. Das Schreiben ist an Abt Dr. Marianus Bieber OSB, den stellvertretenden Abtpräses der Bayerischen Benediktinerkongregation gerichtet. Darin teilt Kardinal Rodé als Ergebnis der Apostolischen Visitation mit:

„Abt Barnabas Bögle und Prior Maurus Kraß haben am 24. bzw. 25. Februar auf ihr jeweiliges Amt verzichtet. Seitens dieses Dikasteriums steht einer Neuwahl der beiden nichts entgegen. Die Visitatoren bestätigen in ihrem Bericht, dass keiner der beiden die Meldepflicht verletzt hat, die die diözesanen Leitlinien bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch vorschreiben. Die Visitatoren sind vielmehr der Ansicht, dass Abt Barnabas alles getan hat, was von der Sache her geboten war."

Sie bestätigen zudem, dass in den Gesprächen, die sie mit dem Herrn Erzbischof von München-Freising und seinem Generalvikar geführt haben, beide "von sich aus versicherten, dass sie weder gegen Abt Barnabas noch gegen Prior Maurus persönliche Bedenken haben und sich vorstellen können, dass diese wieder in ihre Ämter gelangen."

Außerdem hat die Ordenskongregation die Weisung erteilt, dass bis zum 31.07.2010 eine Abtswahl stattzufinden hat.

Michael Müller/Pressestelle Abtei Ettal



Zum Hintergrund:

Im Zusammenhang mit Misshandlungs-Vorwürfen gegen einzelne Patres des Ettaler Konvents waren Abt Barnabas Bögle und Prior Maurus Kraß Ende Februar von ihren Ämtern zurückgetreten. Sie übernahmen damit die Verantwortung dafür, dass im Zusammenhang mit den möglichen Missbrauchsfällen eventuell gegen die bischöflichen „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche" aus dem Jahr 2002 verstoßen wurde. Diese Leitlinien sehen unabhängig vom tatsächlichen Vorkommen eines Missbrauchsfalls eine Meldepflicht möglicher Verdachtsfälle an den Bischöflichen Beauftragten vor. Die nun bekannt gewordene Beurteilung bestätigt den Patres korrektes Vorgehen.

Das sächsische Kloster Wechselburg wurde 1993 von den Ettaler Benediktinern wiederbegründet. Die in Wechselburg tätigen Patres wechselten aus ihrem bayerischen Mutterkloster nach Sachsen. Sie sind der Abtei Ettal zugeordnet.

MB



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