Familienpflegezeit: Unternehmen sollen zugunsten der Pflegebedürftigen entscheiden

Neues Gesetz am 1. Januar 2012 in Kraft

Dresden, 01.12.11: Ab 1. Januar haben pflegende Familienangehörige die Gelegenheit, mit ihren Arbeitgebern eine Familienpflegezeit zu vereinbaren. Mit der Familienpflegezeit werde den Angehörigen Gelegenheit gegeben, Pflege und Beruf über zwei Jahre zu vereinbaren, sagte die Abteilungsleiterin Fachberatung und Sozialpolitik beim Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen, Mechthild Gatter. Schwachpunkt der Regelung sei allerdings, dass es keinen verlässlichen rechtlichen Rahmen gibt. Es bleibe im Ermessen des Arbeitgebers, ob dieser den Antrag genehmige. Dies müsse sich in der Praxis bewähren. Offene Fragen gebe es zudem in Versicherungsangelegenheiten. Mechthild Gatter ermutigt dennoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu, die neue Regelung zugunsten der betroffenen pflegebedürftigen Menschen zu nutzen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre um maximal 50 Prozent reduzieren können und dafür 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Im Gegenzug sollen die Beschäftigten im Anschluss an die Pflegezeit wieder Vollzeit arbeiten und dafür zunächst 75 Prozent ihres Gehalts erhalten - so lange, bis der Saldo wieder ausgeglichen ist. Einen Rechtsanspruch für den Beschäftigten auf die Pflegezeit gibt es allerdings nicht. 

Andreas Schuppert



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