Caritas: Pflegende Angehörige brauchen rechtliche Sicherheit

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Dresden, 25. März 2011: Für einen rechtlichen Anspruch auf Familienpflegezeit hat sich der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen ausgesprochen. Der gesetzliche Entwurf sehe zwar die Einführung einer Familienpflegezeit vor, eine rechtliche Verbindlichkeit  soll es jedoch nicht geben, betonte Caritasdirektor Matthias Mitzscherlich. Ob Beschäftigte die Pflegezeit nutzen können, hänge daher sehr stark vom Arbeitgeber ab. „Pflegende Angehörige aber brauchen Verlässlichkeit“, sagte Mitzscherlich. Nur mit einer eindeutigen rechtlichen Regelung könnten sie wirklich entlastet werden. Zudem rief der Caritasdirektor die Unternehmen dazu auf, pflegende Angehörige in ihrer schwierigen Situation zu unterstützen.

Der Gesetzesentwurf zur Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte während der Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren um bis zu 50 Prozent reduzieren können. Dabei erhalten sie 75 Prozent Gehalt des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts, bis die Zeit wieder ausgeglichen ist. Die Vereinbarungen müssen jedoch jeweils mit den Arbeitgebern getroffen werden.

Nach wie vor seien es die Familien, betonte Mitzscherlich weiter, die in der Pflege die größte Verantwortung übernehmen. Die Politik müsse deshalb die Rahmenbedingungen schaffen, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, die Betreuung der Angehörigen wahrzunehmen. Dazu gehörten nicht nur gezielte finanzielle Leistungen, sondern auch verlässliche Zeitstrukturen.

AS



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