Caritas: Keine Praxisgebühr für Einkommensschwache

Caritasdirektor Mitzscherlich: Praxisgebühr geht zu Lasten von einkommensschwachen Versicherten

Caritas

Dresden, 03.05.12: Eine Abschaffung der Praxisgebühr für einkommensschwache Menschen fordert der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen. Die aktuelle Debatte um die Verwendung der Überschüsse bei den Krankenkassen zeige, dass „hier durchaus Spielräume sind“, sagte Caritasdirektor Matthias Mitzscherlich am gestrigen Mittwoch, 2. Mai, in Dresden. Die Praxisgebühr gehe zu Lasten von einkommensschwachen Versicherten, die notwendige Arztbesuche aufschieben oder ganz vermeiden. Zudem habe die Praxisgebühr ihr ursprüngliches Ziel, übermäßige Arztbesuche einzudämmen und die hausärztliche Erstverantwortung zu stärken, verfehlt. Abschreckende Wirkung habe sie dagegen bei armen und einkommensschwachen Menschen. „Das bestätigen auch die Erfahrungen der Caritas-Beratungsstellen“, so Mitzscherlich.

Mit ihrer Jahreskampagne „Armut macht krank – Jeder verdient Gesundheit“ weist die Caritas in Deutschland auf den Zusammenhang zwischen Armut und gesundheitlicher Benachteiligung hin. Sozial benachteiligte Menschen zum Beispiel in Langzeitarbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit oder Verschuldung mit der Folge sozialer Ausgrenzung leiden infolge ihrer Lebenssituation oft unter akuten und chronischen Erkrankungen. Umgekehrt sind diese Erkrankungen oftmals auch ursächlich für ihre Lebenslage, denn langfristige Krankheiten sind ein Armutsfaktor. Die betroffenen Menschen sind häufiger auf Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte angewiesen. 
 
Andreas Schuppert



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