Dekret über Ablässe im Jahr des Glaubens

Bistum Dresden-Meißen

1. Papst Benedikt XVI. hat zum Gedenken an die Eröffnung des
II. Vatikanischen Konzils am 11. Oktober 1962 ein Jahr des Glaubens ausgerufen, das vom 11. Oktober 2012 bis zum 24. November 2013 (Christkönigssonntag) dauert. In einer Zeit tiefgreifender Veränderungen, denen die Menschheit ausgesetzt ist, will der Heilige Vater das Volk Gottes auf dem ganzen Erdkreis einladen, sich „in dieser Zeit der geistlichen Gnade, die der Herr uns anbietet, dem Nachfolger Petri anzuschließen, um des kostbaren Geschenks des Glaubens zu gedenken“ (Benedikt XVI., Apostolisches Schreiben Porta Fidei, Nr. 8).

In diesem Zusammenhang hat der Heilige Vater besondere vollkommene Ablässe gewährt, die auf vielfältige Weise während des Jahres des Glaubens an allen Tagen von den Gläubigen erlangt werden können.

2. In Wahrnehmung der von der Apostolischen Pönitentiarie durch Dekret vom 14. September 2012 erlassenen Bestimmungen setze ich daher für das Bistum Dresden-Meißen folgende Regelung fest:
Im Jahr des Glaubens kann ein vollkommener Ablass gewonnen werden:
• wenn man mindestens drei Predigten über Themen zum Jahr des Glaubens hört oder an mindestens drei geistlichen Vorträgen über die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils oder über Artikel des Katechismus der Katholischen Kirche teilnimmt;
• bei einem Besuch (Wallfahrt) einer Päpstlichen Basilika, einer christlichen Katakombe, einer Kathedrale oder einem anderen heiligen Ort, der für das Jahr des Glaubens dafür ausgewiesen ist, dort an einem Gottesdienst teilnimmt oder eine längere Zeit betet und / oder an einer Betrachtung / Meditation teilnimmt und dies beschließt mit einem Vaterunser, dem Glaubensbekenntnis (in gültiger Form) und einer Anrufung Mariens (z.B. Ave Maria) oder zu den heiligen Aposteln oder den Schutzpatronen;
• durch die Teilnahme an der Eucharistiefeier oder dem Stundengebet an hohen Feiertagen der Kirche in einer der folgenden Kirchen unseres Bistums:

 Dresden Kathedrale Ss. Trinitatis
 Bautzen      Konkathedrale St. Petri
 Leipzig        Propstei St. Trinitatis
 Chemnitz    Propstei St. Johannes Nepomuk
 Gera Pfarrkirche St. Elisabeth
 Zwickau Pfarrkirche St. Johann Nepomuk
 Rosenthal  Wallfahrtkirche Mariä Aufnahme in den Himmel
 Wechselburg Wallfahrtskirche Heilig Kreuz

• durch den Besuch der eigenen Taufkirche mit Erneuerung des Taufversprechens in einer approbierten Form (Gotteslob Nr. 47,8; außerdem Gotteslob, Nr. 50,2, Nr. 768,2, Nr. 788…).
 
3. Wie bei allen vollkommenen Ablässen ist es erforderlich, sich von der Anhänglichkeit an jegliche Sünde loszusagen, die Sakramente der Buße und der Eucharistie zu empfangen (Mitfeier der hl. Messe) sowie ein Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters zu verrichten, z B. ein Vater unser, das Credo und ein Ave Maria. Das Gebet und der Kommunionempfang sollten am Tag erfolgen, an dem der Ablass gewonnen wird; dagegen können durch eine einzige sakramentale Beichte bis zu 20 Tage vor und nach dem Ablasswerk mehrere vollkommene Ablässe gewonnen werden.
Der vollkommene Ablass kann nur einmal am Tag gewonnen werden und es ist nötig, dass eine innere Disposition der Freiheit von jeglicher Anhänglichkeit an Sünden (auch lässliche Sünden) vorhanden ist. Ein Ablass kann für sich selbst oder für Verstorbene gewonnen werden, nicht aber für andere lebende Personen.

4. Durch Krankheit oder andere triftige Gründe verhinderte Gläubige können den Ablass erlangen, indem sie sich im Geiste den Feiern im Jahr des Glaubens anschließen, auch den Fernseh- oder Radio-Übertragungen von Feiern mit dem Papst oder den Diözesanbischöfen, wobei sie sich vornehmen, die vorgeschriebenen Bedingungen sobald als möglich zu erfüllen und dabei Gott ihr Gebet sowie ihr Leiden für die Erneuerung und Ausbreitung des Glaubens aufopfern.

5. Die Priester sollen die Gläubigen durch Verkündigung und Aushang auf die besondere Ablassgewährung aufmerksam machen, ihnen den Sinn der Ablassgewinnung erschließen und sie dazu ermuntern. Dabei sollen sie darauf hinweisen, dass ein vollkommener Ablass als Erlass zeitlicher Sündenstrafen den Empfang des Bußsakramentes voraussetzt, wodurch der Sünder von Schuld und ewigen Sündenstrafen befreit wird. Der vollkommene Ablass hilft wirksam den Verstorbenen, eher zur Anschauung Gottes zu gelangen.


Dresden, am Fest des hl. Albertus Magnus, 15. November 2012

LS

Michael Bautz
Diözesanadministrator



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