Bistumsjugendhelferkreis: Wahlalter bei Pfarrgemeinderatswahlen senken

Wunsch: Änderungen möglichst schon bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2014 berücksichtigen

Der Bistumsjugendhelferkreis mit Bistumsjugendseelsorger Pfarrer Ralph Kochinka (hinten links). Ein Team als Brückenbauer zwischen Gemeinden, Dekanat und Bistum.    Foto: Pfr. R. Kochinka

Der Bistumsjugendhelferkreis mit Bistumsjugendseelsorger Pfarrer Ralph Kochinka (hinten links): Ein Team als Brückenbauer zwischen Gemeinden, Dekanat und Bistum.    Foto: Pfr. R. Kochinka

Wechselburg, 19.09.2013: Zu seiner diesjährigen Klausurtagung hat sich der Bistumsjugendhelferkreis(BJHK) am vergangenen Wochenende vom 13. bis 15. September im Kloster Wechselburg getroffen. Die Wechselburger Jugendvesper am Freitagabend setzte einen guten geistlichen Auftakt zu einem gemeinsamen Wochenende. Am Sonnabend machten sich die Sprecher der Dekanatsjugenden an die Arbeit.

In verschiedenen Tagesordnungspunkten galt es, das Jahresthema und -programm für 2014 zu verabschieden und für künftige Bistumsjugendveranstaltungen Eckpunkte festzuhalten. Nach geringer Teilnahme bei der diesjährigen Jugendwallfahrt wurde diese ebenso gründlich ausgewertet. "Jährliche Bistumsjugendveranstaltungen sind für die engagierten Jugendlichen der Dekanate äußerst wichtig", so Bistumsjugendseelsorger Pfarrer Ralph Kochinka. "Wir haben daher geprüft, wie diese ansprechender, aber durchaus auch geistlicher, gestaltet und besser beworben werden können."

Die eigene Motivation, sich für Jugendliche einzusetzen und zu engagieren, war ebenso Thema wie Beobachtungen und Entwicklungen in den Dekanaten. Im Blick auf die Pfarrgemeinderatswahlen 2014 stellten die Vertreter der Dekanate fest, dass viele Jugendliche sich oft schon vor Vollendung des 16. Lebensjahres in den Pfarreien aktiv einbrächten und engagierten. Mit 17 oder 18 Jahren verließen hingegen zahlreiche Jugendliche ihre Heimat, um anderswo eine Ausbildung zu beginnen oder zu studieren.

Deshalb plädierten die Dekanatsjugendsprecher für eine Absenkung des Wahlalters (Aktives Wahlrecht) von Vollendung des 16. auf Vollendung des 14. Lebensjahres. Das passive Wahlrecht sollte mit Vollendung des 16. Lebensjahres beibehalten werden. Der BJHK sprach sich überdies dafür aus, in der Wahlordnung die Empfehlung aufzunehmen, einen Jugendvertreter in den Pfarrgemeinderat zu wählen. Wunsch des Bistumsjugendhelferkreises wäre es, dass diese Änderungen möglichst schon bei den Pfarrgemeinderatswahlen 2014 Berücksichtigung fänden.

Einstimmig beschlossen die Vertreter der Dekanate, einen entsprechenden Antrag im Diözesanrat und direkt an Bischof Heiner Koch zu stellen. Den Abschluss der Klausurtagung bildete der gemeinsame Gottesdienst mit der Wechselburger Gemeinde, den die Jugendlichen mit einigen Elementen mitgestalteten.

 



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