Die Frist läuft

Krankenkassen erlassen Beitragsschulden bis zum Ende des Jahres

Caritas

Dresden, 11.12.2013: Der Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen ruft Menschen ohne Krankenversicherung auf, sich bis Ende des Jahres bei der Krankenkasse zu melden, bei der sie zuletzt gesetzlich versichert waren. Halten sie die Frist ein und sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erlässt die Kasse ihnen ihre Beitragsschulden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag bereits im Juni beschlossen. Es gilt seit dem 1. August 2013.

Aufgrund der 2007 beziehungsweise 2009 eingeführten gesetzlichen Versicherungspflicht fallen für die Betroffenen Versicherungsbeiträge an. Die bisherige Regelung besagte, dass Krankenversicherte, die die Beiträge nicht gezahlt haben, auch noch eine Säumnisgebühr von fünf Prozent pro Monat entrichten mussten. „Dadurch türmten sich Schulden auf, die vielen Betroffenen gar nicht bewusst waren“, sagt Mechthild Gatter, Abteilungsleiterin Fachberatung und Sozialpolitik im Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen. „Wer bisher trotz bestehender Versicherungspflicht keine Versicherung nachweisen konnte, sieht sich mit Nachzahlungen in erheblicher Höhe konfrontiert, die kaum zurückzahlbar sind.“

Aus Furcht vor diesen Beitragsschulden haben sich viele privat und gesetzlich Versicherten noch nicht bei den Versicherungen gemeldet. Allein die AOK PLUS als die mitgliederstärkste Krankenkasse in Sachsen und Thüringen gab Ende 2012 Beitragsschulden in Höhe von 142,3 Millionen Euro an. Seit 2010 ist hier die Zahl der Beitragsschuldner den Angaben zufolge um fast ein Viertel auf 42.125 gestiegen.

Schuldenfreiheit nur bis Ende des Jahres

Nichtversicherte sollten sich deshalb so schnell wie möglich um ihren Krankenversicherungsschutz bemühen und einen Antrag auf Schuldenerlass stellen. Die Frist für die schuldenfreie Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung endet am 31. Dezember 2013. Wer sich erst danach mit einer Krankenkasse in Verbindung setzt, kann nicht mehr von dem vollen Beitragsschuldenerlass profitieren. Er wird dann einen Teil der seit 2007 aufgelaufenen Schulden begleichen müssen. Seit 2007 besteht gesetzliche Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung, seit 2009 auch in der Privaten Krankenversicherung. Auch Nichtversicherten, die sich bei einer privaten Krankenversicherung melden müssen, erhalten Hilfe. Wenn Sie bis zum 31. Dezember 2013 wieder einen Vertrag abschließen, wird der sonst fällige Prämienzuschlag erlassen.

Hinweis: Vom Erlass der Beitragsschulden ausgenommen sind in der Gesetzlichen Krankenkasse freiwillig Versicherte. Für sie kommt lediglich eine Ermäßigung der Säumniszuschläge in Betracht. Hilfe und Rat zum Thema Beitragsschuldenerlass finden sie in den Beratungsstellen der Caritas. Die Adressen finden sich unter www.caritas.de

Andreas Schuppert



Zurück Impressum