Missbrauchsfälle durch Geistliche und Kirchliche Mitarbeiter

Aufarbeitungsstand im Bistum Dresden-Meißen - Juni 2013

Dresden, 28.06.2013 (KPI): Im Bistum Dresden-Meißen sind seit 2002 insgesamt 18 Anträge wegen sexuellen Missbrauchs eingegangen.

Davon wurden 13 Fälle abschließend bearbeitet und als relevant eingestuft. Diese bezogen sich auf acht Täter, von denen fünf bereits verstorben sind. Insgesamt wurden in diesen Fällen als Ausgleich für erlittenes Leid 72.000 Euro als Entschädigung gezahlt. Soweit möglich, hat das Bistum von den Tätern die Rückerstattung dieser Zahlungen eingefordert, was auch erfolgt ist.

Ein Antrag war offensichtlich unbegründet und wurde nicht weiterverfolgt. Bei zwei Anträgen konnte kein Zusammenhang mit dem kirchlichen Dienst festgestellt werden. Ein weiterer Antrag endete mit dem Freispruch des Priesters durch das zuständige kirchliche Gericht.

Ein Vorgang ist noch offen und befindet sich im Stadium des kirchlichen Voruntersuchungsverfahrens.

Die Tatzeiträume beziehen sich auf eine Zeitspanne von etwa Mitte der 60er bis Ende der 80er Jahre. Alle Fälle wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, wegen Verjährung jedoch jeweils eingestellt.

Von den drei noch lebenden, hochbetagten Tätern sind zwei in kirchlichen Altenpflegeeinrichtungen untergebracht. Der Dritte lebt schwerkrank im Pfarrhaus eines anderen Bistums. Kirchlicherseits wurden die noch lebenden Täter mit Sanktionen belegt. So ist ihnen der Umgang mit Kindern und Jugendlichen verboten; das öffentliche Zelebrieren von Gottesdienstfeiern ist ihnen untersagt.

Neben der Umsetzung der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz im Zusammenhang mit Missbrauchsstraftaten wurde im Bistum Dresden-Meißen ein Präventionsbeauftragter eingesetzt, der vorbeugend tätig wird, um derartige Fälle unterbinden zu helfen. So finden im Bistum beispielsweise „Kinderstarkmachtage“ statt, in denen Heranwachsende auf altersgerechte Weise befähigt werden sollen, sich vor Übergriffen zu schützen.

MB



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