Von Domkapitularen und Konkordaten

So wird der Bischof von Dresden-Meißen gewählt

Foto: Erzbistum Köln / R. Boecker

Spricht bald als Bischof in Sachsen und Ostthüringen zu den Gläubigen: Dr. Heiner Koch.

Dresden, 18.01.2013 (KPI): Dr. Heiner Koch heißt der neue Bischof für das Bistum Dresden-Meißen. Das Domkapitel St. Petri zu Dresden unter Leitung von Domdekan Georg Weinhold wählte den 58-jährigen zum 49. Bischof des 968 gegründeten Bistums Meißen, das seit 1980 mit der Verlegung des Bischofssitzes von Bautzen nach Dresden Bistum Dresden-Meißen heißt.

Als geweihter Bischof benötigt Dr. Koch für das Amt des Bischofs von Dresden-Meißen keine weitere Weihe. Im Rahmen eines festlichen Pontifikalamts wird er am Sonnabend, 16. März 2013, in der Dresdner Kathedrale sein Amt antreten. Im Verlauf dieses Gottesdienstes wird er auf dem Bischofsstuhl – der Kathedra – des Bistums Dresden-Meißen Platz nehmen und mit dieser symbolischen Inbesitznahme zugleich die Amtsgewalt über das Bistum übernehmen. Damit endet das Amt des Diözesanadministrators, der die Diözese in der sogenannten Sedisvakanz, also der Zeit, in der der Bischofsstuhl nicht besetzt ist, verwaltete.

Nach 24 Dienstjahren als Bischof von Dresden-Meißen war Joachim Reinelt am 20. Februar 2012 in den Ruhestand getreten. Am darauffolgenden Tag wählte das Domkapitel Michael Bautz zum Diözesanadministrator. Seither hat er das Bistum kommissarisch geleitet. Seine Befugnisse entsprachen in dieser Zeit im Wesentlichen denen eines Bischofs. Allerdings durfte er gemäß Kirchenrecht keine Grundsatzentscheidungen treffen, die den neuen Bischof binden oder in seinen bischöflichen Rechten beeinträchtigen könnten.

 

Stichwort: Domkapitel

Das Domkapitel ist nach dem Bischof eines der wichtigsten Organe des Bistums. Es gehört zu seiner Hauptaufgabe, für die feierliche Gestaltung der Gottesdienste in der Kathedrale – also der Bischofskirche – zu sorgen. Zu seinen weiteren Aufgaben zählt es, beratend und unterstützend für den Bischof tätig zu sein. Außerdem übernimmt das Domkapitel die Leitung des Bistums beim Tod oder der Versetzung eines Bischofs. Darüber hinaus fällt dem Domkapitel im Bistum Dresden-Meißen eine Hauptrolle bei der Wahl eines neuen Bischofs zu.

Das Domkapitel wird ausschließlich mit Geistlichen besetzt. Ihre Zahl ist in Verträgen mit dem Vatikan festgelegt. Der emeritierte Weihbischof Georg Weinhold steht dem Domkapitel als Domdekan vor. Weitere Domkapitulare sind: Michael Bautz, Leiter der Personalabteilung im Bischöflichen Ordinariat und zuletzt Diözesanadministrator; Klemens Ullmann, Dompfarrer in Dresden; Dr. Bernhard Dittrich, Pfarrer in Meißen; Alfred Bock, Krankenhauspfarrer in Dresden; Stephan Delan, Pfarrer in Radibor. Auch die Ehrendomkapitulare Hermann Scheipers und Gregor Decker durften an der Bischofswahl teilnehmen.
Seinen historischen Ursprung hat das Domkapitel in der Priesterschaft einer Bischofsstadt. In der Kirche des Bischofs kamen diese Priester zusammen, um miteinander Gottesdienst zu feiern und das Stundengebet zu beten. Im Lauf der Jahrhunderte erlangte das Domkapitel eine hohe rechtliche Stellung und besonderes Ansehen.

 

Ablauf der Bischofswahl

Zur Wahl eines neuen Bischofs für das Bistum Dresden-Meißen wird dem Domkapitel ein Vorschlagsrecht eingeräumt. Dazu legen die Domkapitulare in Rom eine aktuelle Liste geeigneter Kandidaten vor. Darüber hinaus war der Bischof von Dresden-Meißen angehalten, dem Vatikan alljährlich eine Zusammenstellung geeigneter Nachfolger zuzusenden. Unter Würdigung dieser Kandidatenlisten erstellte der Heilige Stuhl eine Auswahl mit drei Vorschlägen, darunter musste ein Kandidat aus dem Bistum Dresden-Meißen sein. Aus dieser Dreiergruppe wählte das Domkapitel in freier und geheimer Wahl den neuen Bischof.

Der Ablauf der Bischofswahl ist in Staatskirchenverträgen, den sogenannten Konkordaten, geregelt. Für das Bistum Dresden-Meißen ist dabei das Badische Konkordat gültig, das zuerst 1932 zwischen der Republik Baden und dem Heiligen Stuhl für das Erzbistum Freiburg beschlossen wurde und dessen Gültigkeit 1933 mit Artikel 14 des Reichskonkordats auch auf die Besetzung der Bischofsstühle in Mainz, Rottenburg und Meißen übertragen wurde.

Zum Ablauf der Bischofsernennung gehört es auch, dass der Heilige Stuhl sich vor der Ernennung des neuen Bischofs beim Staatsministerium vergewissert, „ob gegen denselben seitens der Staatsregierung Bedenken allgemeinpolitischer, nicht aber parteipolitischer Art bestehen“ (Art. III, 1).

Im letzten Schritt wurde Dr. Heiner Koch schließlich von Papst Benedikt XVI. zum 49. Hirten auf dem Bischofsstuhl des Bistums Dresden-Meißen ernannt. Die Bekanntgabe erfolgte heute Mittag zeitgleich in Dresden und Rom.

Michael Baudisch



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