10 Jahre Kurzzeitpflege am St. Joseph-Stift

Versorgungsbedarf in Dresden weiterhin steigend

Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden

Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden

Dresden, 25.09.2014: Ich habe es euch immer gesagt: Wir müssen die Menschen froh machen. Dieser Ausspruch ist überliefert von der heiligen Elisabeth von Thüringen. Sie ist die Namenspatronin der Kurzzeitpflegeeinrichtung St. Elisabeth am Krankenhaus St. Joseph-Stift, die seit nunmehr 10 Jahren Pflegebedürftige in Dresden betreut. Der Leitsatz prägt bis heute die Arbeit und den Umgang mit Patienten. Mit Erfolg, denn seit Eröffnung nehmen jährlich bis zu 470 Pflegebedürftige die Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch. Das zehnjährige Jubiläum feiert das Team der Kurzzeitpflege gemeinsam mit einem Fest.

Volker Babucke, Heimleiter der Kurzzeitpflege St. Elisabeth zieht eine positive Bilanz der letzten 10 Jahre. Er blickt optimistisch in die Zukunft. 25 Mitarbeiter und 10 Ehrenamtliche leisten erstklassige Arbeit. „Unsere Mitarbeiter – von der Reinigungskraft bis zur Krankenschwester - pflegen mit einer Haltung, die es zu würdigen gilt. Mit Geduld und Liebenswürdigkeit stellen sie sich täglich den Herausforderungen, die Gebrechlichkeit, Krankheit und Demenz mit sich bringen“, berichtet Babucke. Pflegebedürftige werden während des Aufenthaltes individuell aktiviert und rehabilitativ gepflegt. Durch den demographischen Wandel wächst die Zahl der Pflegebedürftigen stetig. „Fehlende familiäre Strukturen, die Zunahme von Demenzerkrankungen aber auch eine verkürzte Betreuungszeit in den Krankenhäusern sind nach wie vor und im steigenden Maße Gründe für einen wachsenden Bedarf“, ist sich Volker Babucke sicher. Zählte die Einrichtung bei Gründung noch 20 Betten, stehen heute auf der Haydnstraße 39a insgesamt 26 Einzel- und Zweibettzimmer zur Verfügung.

Kurzzeitpflege, das bedeutet intensive und zeitlich begrenzte Betreuung für Menschen, deren Versorgung in ihrer eigenen Wohnung zeitweise nicht sichergestellt ist. Dies kann der Fall sein nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Rehabilitationsmaßnahme oder zur Überbrückung von Krisensituationen. Aber auch pflegende Angehörige können durch Kurzzeitpflege im Urlaubs- oder Krankheitsfall sinnvoll entlastet werden und wissen ihre Angehörigen gut aufgehoben. Jeder Pflegebedürftige hat pro Jahr Anspruch auf 28 Tage Kurzzeitpflege. Auch Selbstzahler können diese Versorgungsform in Anspruch nehmen. Für das St. Joseph-Stift ist die Kurzzeitpflege ein Angebot, das ideal zum Leistungsangebot des Hauses passt. „Mit Eröffnung der akutgeriatrischen Station haben wir die Altersmedizin als einen Versorgungsschwerpunkt für unser Haus etabliert. Die Kurzzeitpflege bietet optimale Voraussetzungen für eine Versorgung auch nach der Entlassung“, so Peter Pfeiffer, Geschäftsführer des Krankenhauses. „Die Geschichte unseres Hauses ist begründet in der Tradition der Pflege. Diesem Anspruch wollen wir auch zukünftig mit qualitativ hochwertiger Arbeit gerecht werden.“

jm



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