Caritas: Schuldnerberatung für Straffällige im Freistaat fortsetzen

derzeit knapp 560 Betreuungsfälle

CaritasChemnitz/Leipzig/Meißen. Die Caritas im Bistum Dresden-Meißen hat sich für die weitere Förderung der Schuldnerberatung für Straffällige durch den Freistaat ausgesprochen. „Durch die Beratung vor Ort setzen sich viele erstmals mit ihren Geldproblemen ernsthaft auseinander und versuchen gemeinsam mit den Sozialarbeitern Wege aus der Schuldenfalle zu finden“, sagt Michael Gerczewski vom Caritasverband Leipzig, dessen Team etwa 300 Straffällige in den Justizvollzugsanstalten Leipzig und Torgau sowie in der Jugendstrafanstalt  Regis-Breitingen betreut. Weiterhin betreut die Caritas-Schuldnerberatung 158 Menschen in den Justizvollzuganstalten Waldheim und Chemnitz (Caritasverband Chemnitz) sowie 100 Straffällige in Zeithain (Caritasverband Meißen). Im Doppelhaushalt 2013/2014 wird diese Arbeit durch die Landesregierung erstmals in einem größeren Umfang gefördert.

 

„Fast alle beratenen Gefangenen haben Schulden aus Straftaten. Dazu gehören Forderungen der Landesjustizkassen wie zum Beispiel Geldstrafen und Gerichtskosten, Schadenersatzforderungen und Schmerzengelder“, erklärt Gerczewski . Sehr viele der beratenen Gefangenen hätten erhebliche Schulden aus Mobilfunkverträgen. Häufig bestünden auch Forderungen wegen massiven Schwarzfahrens bei den Verkehrsbetrieben. „Der durchschnittliche Schuldner in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen ist 1991 geboren und hat 9.950 Euro Schulden“, so Gerczewski.

 

Rückendeckung durch das Bundesverfassungsgericht

 

Die Caritas hält die bestehenden Hilfen deshalb für unerlässlich. Durch Vereinbarung von Ratenzahlungen könnten oftmals Ersatzfreiheitsstrafen verkürzt oder sogar vermieden werden. Nicht zuletzt profitierten auch die Gläubiger durch das Angebot der Schuldner- und Insolvenzberatung in den Jusitzvollzugsanstalten, ist die Erfahrung von Michael Gerczewski und seinen Kollegen. „Durch die Intervention der Sozialarbeiter kann eine Einigung zwischen beiden Parteien gelingen.“ Rückendeckung für „Hilfen zur Schuldentilgung“ gebe es auch durch das Bundesverfassungsgericht, das bereits in einem Urteil von 1998 diese Hilfen als „integrierenden Bestandteil eines Resozialisierungskonzeptes“ zur Diskussion gestellt habe.

 

Dass das Engagement der Caritas Früchte trägt zeigt das Beispiel von Steven (Name geändert):  Noch keine 18 Jahre alt, muss er eine mehrjährige Haftstrafe absitzen. Aus der Straftat hat er Schadenersatzforderungen von fast 1500 Euro zu bezahlen. Viel Geld für einen Jugendstrafgefangenen. Mit Hilfe der Schuldnerberatung ist es ihm gelungen, Vereinbarungen mit den Gläubigern zu finden. Den gezeigten Willen, von dem geringen Einkommen einen Teil für Ratenzahlungen einzusetzen, honorierten die Gläubiger mit dem Erlass eines Teils der Schulden. Steven muss nun zwei Jahre lang Raten zahlen, wird zu seiner Entlassung aber schuldenfrei sein. Ein Schritt auf dem Weg  zurück in die Gesellschaft.

 

Kontakt und weitere Informationen: Caritasverband Leipzig, Michael Gerczewski, Tel. 0341 963647, E-Mail: sozialberatung@caritas-leipzig.de

 

as

 



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